Klima-Glossar: Taxonomie
Umweltfaktoren haben für Firmenbewertungen, Finanzprodukte und Finanzinstrumente an Bedeutung gewonnen. Seit Jahren ringt die EU deshalb um eine Art Klassifizierung für EU-weit einheitliche Kriterien, die bestimmen sollen, welche Investitionen sich als nachhaltig im ökologischen Sinne deklarieren dürfen. Das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren. Festgelegt wird dies in der sogenannten Taxonomie.
In erster Linie adressiert die Taxonomie die Finanzbranche. Sie soll unter anderem bei Fonds transparent machen, inwieweit bei den Produkten die Leitlinien beachtet werden. Zudem müssen größere Konzerne darüber berichten, wie klimafreundlich sie sind - ab 2023 soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen deutlich ausgeweitet werden.
Was genau ein grünes Investment ausmacht, ist aber nicht so einfach zu definieren. Dementsprechend wurden drei Kategorien festgelegt: Unterschieden wird nach direkt grünen Projekten wie Solaranlagen, indirekt grünen Projekten wie beispielsweise Speicher für erneuerbare Energien, und sogenannten Brückentechnologien. Damit sind Investitionen gemeint, die zwar nicht direkt grün sind, aber die deutlich geringere Emissionen nach sich ziehen als herkömmliche Technologien.
Uneinigkeit innerhalb der EU
In der von der EU-Kommission vorgelegte Taxonomie findet sich Atomkraft und Gas unter gewissen Bedingungen als "grüne" Investition. Darunter könnten etwa bis 2045 erteilte Genehmigungen für neue Atomkraftwerke fallen.
Umweltorganisationen laufen dagegen Sturm. Atomenergie sei schlicht zu teuer und unwirtschaftlich, um einen relevanten Beitrag zur globalen Energieerzeugung zu leisten, lautete die Kritik auch einiger Experten. Hinzu komme das Sicherheitsrisiko und die ungelösten Probleme des langlebigen radioaktiven Abfalls.
Widerstand gibt es auch unter einigen wenigen EU-Staaten. Während unter anderem Frankreich und Schweden dafür sind, sprach sich Österreich bereits vehement dagegen aus und will vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die EU einbringen.