Faßmann verteidigt Neuregelung der UG-Novelle
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) verteidigt die geplante Novelle zum Universitätsgesetz (UG), die unter anderem eine Mindeststudienleistung für Studienanfänger vorsieht."Die Unis haben uns gesagt: Wir müssen wissen, wer ernsthaft in ein Studium einsteigt. Lieber Gesetzgeber, gib uns ein Instrument in die Hand, das entscheiden zu können", so Faßmann zur APA. Die nun vorgesehenen 24 ECTS-Punkte in vier Semestern seien so ein Instrument.
Die Novelle bringe auf der anderen Seite auch "wirkliche Vorteile für die Studierenden". Nach Erreichen der 100 ECTS-Marke könnten Unis mit den Studenten "Learning Agreements" abschließen. "Wer diese Grenze erreicht hat, wird privilegiert und etwa bei Seminaren, die voll sind, vorgereiht. Professoren müssen sich verpflichten, Masterarbeiten zu übernehmen und termingerecht zu korrigieren," Damit hätten Unis wie Studierende die Gewissheit, dass jene, die kurz vor dem Abschluss stehen, auch tatsächlich mit dem Studium fertig werden. "Die Maßnahmen sind zu Unrecht als Disziplinierungsaktion interpretiert worden."
Auf mögliche Änderungen wollte sich Faßmann noch nicht festlegen. Die Novelle ist noch bis 15. Jänner in Begutachtung.