Einheitliches Patentgericht wird in Luxemburg eröffnet
In Luxemburg wird das Einheitliche Patentgericht der EU am 1. Juni seine Arbeit aufnehmen. Zur offiziellen Eröffnungsfeier am Dienstag (30. Mai) haben sich zahlreiche europäische Politiker angekündigt, wie das Staatsministerium in Luxemburg mitteilte. Das Gericht soll für alle zunächst 17 beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen und dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein.
Das Berufungsgericht und die Kanzlei des Einheitlichen Patentgerichts haben ihren Sitz in direkter Nähe des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Europäischen Staatsanwaltschaft. Damit werde die Position Luxemburgs als "Justizzentrum" der EU weiter gestärkt, hieß es in der Mitteilung. Deutschland hatte das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht Mitte Februar ratifiziert. Österreich hat als erstes EU-Land das Übereinkommen bereits 2013 ratifiziert.
Nach Angaben des Luxemburger Staatsministeriums unterstützen bisher 24 der 27 Mitgliedstaaten das Gericht. 17 Mitgliedsstaaten haben das Übereinkommen bereits ratifiziert. Erstinstanzliche Kammern werden in den teilnehmenden Mitgliedstaaten eingerichtet, wie das deutsche Justizministerium mitteilte.