Klima-Glossar: Nachhaltigkeit
Nachhaltig zu handeln bedeutet, heutige Bedürfnisse unter Rücksichtnahme auf künftige Generationen zu befriedigen. So sollte etwa nicht mehr von den Vorräten der Erde verbraucht werden, als nachwachsen kann. Nachhaltigkeit hat aber viele Gesichter und betrifft nicht nur den Verbrauch natürlicher Ressourcen, sondern auch soziale und wirtschaftliche Aspekte.
Ursprünglich stammt der Begriff "Nachhaltigkeit" aber aus der Forstwirtschaft des frühen 18. Jahrhunderts. Zum ersten Mal verwendet hat ihn der Forstexperte Hans Carl von Carlowitz. Nachhaltigkeit bedeutete für ihn, dass man nicht mehr ernten soll, als in der Natur nachwachsen kann. Das Prinzip der Nachhaltigkeit sollte also sicherstellen, dass ein natürliches System in seinen wesentlichen Eigenschaften langfristig erhalten bleibt.
Es gibt zahlreiche Versuche, Nachhaltigkeit zu definieren. Eine der meist gebrauchten Definitionen des Nachhaltigkeitsbegriffes ist die Definition des Brundtland-Berichtes der Vereinten Nationen von 1987. In dieser wird Nachhaltigkeit als eine Art Entwicklung beschrieben, die sowohl auf die Gegenwart als auch die Zukunft ausgerichtet ist.
Natur im Vordergrund
Oft wird "Nachhaltigkeit" in der öffentlichen Wahrnehmung auf ökologische Aspekte beschränkt. Herman Daly, ehemaliger Senior Economist im Environment Department der Weltbank stellte die Natur in den Vordergrund seiner Nachhaltigkeitsdefinition und hielt fest, dass der Verbrauch nicht regenerierbarer Ressourcen durch eine entsprechende Erhöhung des Bestandes an regenerierbaren Ressourcen kompensiert werden müsse.
Die 2010 gefasste Nachhaltigkeitsstrategie des Bund und der Länder (ÖSTRAT) definiert nachhaltige Entwicklung als einen "integrativen, modernen gesellschaftlichen Prozess". Demzufolge bekennen sich Bund und Länder zu dem Leitgedanken, "ein Österreich zu schaffen und zu erhalten, das langfristig eine intakte Umwelt, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt garantiert, ohne dabei die Generationengerechtigkeit zu verletzen oder sich der globalen Verantwortung zu entziehen".
Dabei baut die österreichische Strategie auf den Zielen und Politikprinzipien der Nachhaltigkeitsstrategie der Europäischen Union (kurz EU-SDS) aus dem Jahr 2001 auf, die 2006 erneuert wurde. Bereits mit dem Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, wurde Nachhaltige Entwicklung als ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union (EU) verankert. Die Schwerpunkte haben sich in der Zwischenzeit verändert. In der erneuerten Version der EU-SDS werden etwa der Klimawandel und saubere Energie, aber auch soziale Eingliederung, Demografie und Migration als zentrale Herausforderungen genannt.
Orientierung an SDGs
Zudem orientiert sich Österreich an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Devleopment Goals, kurz SDGs). Umgesetzt wird die Agenda 2030 auf Basis eines Ministerratsbeschlusses der Bundesregierung vom 12. Jänner 2016. Er beauftragt alle Bundesministerien, die SDGs in relevante Strategien und Programme einzuarbeiten, entsprechende Aktionspläne zu erstellen und geeignete Maßnahmen zu treffen. SDGs sind etwa in der aktuellen Klima- und Energiestrategie #mission2030 oder der Außenwirtschaftsstrategie, aber auch in der Österreichischen Jugendstrategie verankert.
Auch die Bundesländer nehmen in vielen Strategiedokumenten Bezug auf die SDGs, etwa in der "Smart City Wien Rahmenstrategie 2019 - 2050". Die SDGs werden auch oft im öffentlichen Förderwesen berücksichtigt.
Alles in allem kann Nachhaltigkeit als eine Form des ökologischen und ökonomischen Handelns verstanden werden, die gegenwärtigen und zukünftigen Generationen vergleichbare oder bessere Lebensbedingungen sichern soll. Ressourcen und (im-)materielle Güter müssen demnach geschützt werden, insbesondere wenn diese nicht erneuerbar sind.