UG-Novelle - NEOS-Kritik an "Blindflug"
Die NEOS betrachten die Einführung einer Mindestleistung von 24 ECTS-Punkten in den ersten zwei Studienjahren nur als "Scheinlösung", weil sich damit das tatsächliche Betreuungsverhältnis nicht verbessern werde. Das Bildungsministerium agiere hier im "Blindflug", so Wissenschaftssprecherin Martina Künsberg Sarre zur APA. In einer Anfragebeantwortung habe Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) nicht einmal mitteilen können, wie viele Personen derzeit unter dieser Grenze bleiben.
Die Mindeststudienleistung soll in einer Novelle zum Universitätsgesetz (UG) festgeschrieben werden. Wer diese nicht schafft, würde für das betreffende Studium an dieser Uni für zehn Jahre gesperrt.
Aus diesem Grund wollten die NEOS in der Anfrage wissen, wie viele Studierende nach derzeitigem Stand davon betroffen wären. Das konnte man im Ministerium allerdings nicht beantworten, da ein entsprechender Datenbestand erst aufgebaut werde und dieser noch nicht zwei Jahre zurückreiche.
In vielen Studien wenig Prüfungsaktivität
Übermittelt wurde dagegen eine Aufstellung über die gesamte Prüfungsaktivität in einem Studienjahr - also in wie vielen Studien ein, zwei, drei, vier etc. ECTS-Punkte absolviert wurden (unabhängig davon, ob es sich wie in der UG-Novelle angedacht um Studienanfänger handelt).
Bricht man die geplanten 24 ECTS für zwei Jahre auf ein Jahr hinunter, müssten im Schnitt 12 ECTS absolviert werden. In rund 60.000 Studien wurden zwischen einem und elf ECTS verzeichnet (ein Student kann dabei mehrere Studien belegen, Anm.). Dazu kommen noch in etwa 20.000 Personen (nicht Studien), die überhaupt keine Prüfung positiv absolvierten und im Jahr darauf deshalb abbrachen.
Für eine Abschätzung, wie viele Studienanfänger von der geplanten 24 ECTS-Regelung für die ersten beiden Studienjahre betroffen sind, bringt das alles wenig. Einerseits kann natürlich eine geringere Studienleistung im ersten Jahr mit einer höheren im zweiten Jahr (und umgekehrt) ausgeglichen werden. Außerdem kann es natürlich auch sein, dass eine geringere Studienleistung in einem Jahr damit zu tun hat, dass damit das Studium abgeschlossen wurde. Und auch ganz generell können die durchschnittlichen Studienleistungen von Studienanfängern durchaus von jenen aller Studenten abweichen.
"Das ist nichtssagend", so Künsberg Sarre. "Das Ministerium operiert hier im Blindflug und kann nicht abschätzen, wie viele Studierende die Regelung treffen wird." Außerdem brauche es primär positive Anreize, um die Anfänger ins Studium "hineinzuholen und keine Überlegungen, wie ich sie am schnellsten wieder loswerde". Auch die Unis müssten sich um diesen Personenkreis stärker kümmern.