Corona - Eltern wehren sich gegen Semesterferien-Vorverlegung
Der Landeselternverband der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen der Steiermark wehrt sich gegen die Vorverlegung der Semesterferien um eine Woche. Offenbar seien die "Eltern von unmündig Minderjährigen der steirischen Politik völlig egal", hieß es in einer Aussendung. "Ein faktenbasierter, epidemiologischer Grund für die Vorverlegung der Semesterferien in der Steiermark fehlt gänzlich."
In normalen Jahren finden die Semesterferien in drei Staffeln statt: Wien und Niederösterreich sind in der ersten Februarwoche dran, Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg in der zweiten und Oberösterreich und die Steiermark in der dritten. Wegen der Corona-Pandemie wurden heuer aber kurzfristig Oberösterreich und die Steiermark in die zweite Februarwoche verschoben. Der Unterricht soll daher in Wien und NÖ am 8. Februar starten, in den anderen Ländern am 15. Februar.
Zeitmanagement bereits abgeschlossen
Das Zeitmanagement der Eltern für die Semesterferien sei aber bereits abgeschlossen, monieren die Elternvertreter. "Auch wenn seitens der Rechtsberater der Regierung betont wird, dass ein Urlaub storniert werden kann, ist eine so kurzfristige Änderung aber in der realen Welt leider meist nicht machbar." Ein bereits vereinbarter Urlaub kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers in eine andere Woche verlegt werden.
Dazu komme noch der schulische Aspekt: Auch die gesamte Notengebung sei betroffen, weil die Prüfungstermine in der Woche vor den Semesterferien nicht eingehalten werden könnten.
Letzteres sieht der Generalsekretär im Bildungsministerium, Martin Netzer, nicht so dramatisch: "Das halten wir für nicht das größte Unglück, wenn eine Schularbeit entfällt", so Netzer im Ö1-"Morgenjournal". Aus Rücksicht auf die Kinder und Jugendlichen solle man nicht mit Gewalt Schularbeiten und Tests durchführen.
Die von den Lehrern eingeforderten konkreten rechtlichen Vorgaben für die Notengebung in diesem Semester werde es nicht geben. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hatte am Wochenende appelliert, bei der Benotung Milde walten zu lassen. "Wir sind im pädagogischen Bereich unterwegs. Da ist der Paragraphenweg nicht der richtige Weg", meinte Netzer. Man vertraue hier voll den Lehrern. Natürlich sei es schwierig, ohne Schularbeiten bei der Notengebung Transparenz herzustellen, das sei auch eine Kommunikationsaufgabe. Aber: "Hier sind die Pädagogen am Wort, nicht die Juristen."
Schulnachricht erst nach Ferien
Apropos Semesterzeugnis: Die Schulnachricht soll heuer nicht am letzten Schultag vor den Ferien, sondern grundsätzlich erst danach verteilt werden. Rechtlich ist das kein Problem: Anders als das Jahreszeugnis ist die Schulnachricht lediglich eine Information über den Leistungsstand der Schüler, auch Rechtsmittel sind dagegen nicht möglich. Allerdings wird sie in Übergangsklassen bei einem Wechsel in eine andere Schule oder auch bei der Vorstellung für eine Lehrstelle in den kommenden Wochen oft gebraucht. In jenen Klassen soll es daher die Möglichkeit einer vorzeitigen Abholung geben - etwa gestaffelt.
Vermutlich wird es nach der Rückkehr an die Schulen für die Jugendlichen über 14 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht geben, kündigte Faßmann im ORF-"Report" an. Man passe sich hier den Vorgaben für den öffentlichen Verkehr an.
OÖ: AK rät zu Gespräch mit Dienstgeber
Die Verschiebung der Semesterferien bringt unterdessen auch in Oberösterreich trotz eingeschränkter Reisemöglichkeiten die Urlaubspläne vieler Eltern durcheinander. Viele würden gerne mit dem Dienstgeber vereinbarte Urlaubstage nun um eine Woche vorverlegen, um gleichzeitig mit ihren Kindern freizuhaben. Die Arbeiterkammer (AK) OÖ rät, hier das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und appellierte am 19. Jänner an die Unternehmen, familienfreundliche Lösungen zu ermöglichen.
Grundsätzlich sei eine Urlaubsvereinbarung für beide Seiten bindend und ein einseitiger Rücktritt nur ausnahmsweise rechtlich zulässig, so AK-Präsident Johann Kalliauer in einer Aussendung. Die gesetzliche Verlegung der Semesterferien stelle nach Einschätzung der AK an sich keinen Grund für einen Rücktritt von einem vereinbarten Urlaub dar. Wenn man damit argumentiere, dass der Urlaubszweck in der gemeinsamen Zeit mit den Kindern lag und der Erholungszweck nun vereitelt werde, könne der Rücktritt aber in Einzelfall gerechtfertigt sein.
"Auf gar keinen Fall dürfen Beschäftigte ohne Vereinbarung ihren Urlaub in den neuen Semesterferien einseitig antreten. Das wäre ein glasklarer Entlassungsgrund", warnte Kalliauer. Beschäftigte hätten keinen Anspruch, dass ihre Arbeitgeber die Urlaubsanträge zum vorverlegten Ferientermin genehmigen. Er empfiehlt, das Gespräch zu suchen.