Schulstornofonds ist seit 14. Dezember 2020 online
Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie sind Schulveranstaltungen immer wieder von Absagen betroffen. Um Schulen und Erziehungsberechtigte von diesen Kosten zu entlasten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds ins Leben gerufen.
In der Weiterführung des Härtefonds übernimmt dieser anteilig die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG, die mit mindestens einer Übernachtung verbunden sind und im Unterrichtsjahr 2020/21 stattfinden hätten sollen.
Begünstigte Schulveranstaltungen sind vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossene oder vertraglich eingegangene Verpflichtungen (Buchungen).
Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind ab 14. Dezember Schulen nach dem Schulorganisationsgesetz oder Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und die Forstfachschule des Bundes.
Die Schule tritt als Sammelantragsteller für die Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schülerinnen und Schüler auf und bestätigt damit, dass die angesuchten Kosten im Rahmen von genehmigten Schulveranstaltungen nach § 3 COVID-19- Schulstornofonds-Gesetz entstanden sind.
Einreichfrist: ab 14. Dezember 2020 bis spätestens 30. Juli 2021.
Geltungsdauer: Unterrichtsjahr 2020/21. Die stornierten Veranstaltungen müssen bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2020/21 (Unterschiedlich je nach Bundesland) stattgefunden haben. Eingereicht werden können Kosten für abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen des Unterrichtsjahres 2020/21:
--> Wien, Niederösterreich, Burgenland: 7. Sept. 2020 - 2. Juli 2021;
--> übrige Bundesländer: 14. Sept. 2020 - 9. Juli 2021.
Voraussetzungen sind Buchungen bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2019/20:
--> Wien, Niederösterreich, Burgenland: 3. Juli 2020;
--> übrige Bundesländer: 10. Juli 2020.
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Rückfragehinweis: schulstornofonds@oead.at Telefon-Hotline: +43 1 53408-234 Dienstag bis Donnerstag, 9 bis 13 Uhr