Kärntner Landesrechnungshof empfiehlt mehr Bildungszentren
Der Kärntner Landesrechnungshof empfiehlt, die Errichtung von Bildungszentren im Land zu forcieren. In dem aktuellen Bericht über die Zusammenschlüsse von Bildungseinrichtungen betonen die Verantwortlichen, es würden sich dadurch "Vorteile für Kinder, Lehrpersonen, Eltern und Schulerhalter" ergeben. Unter anderem wird empfohlen, Projekte für räumliche Zusammenlegungen bevorzugt zu genehmigen und zu fördern.
Die Thematik ist nicht neu, der Landesrechnungshof empfiehlt solche Zusammenlegungen bereits seit geraumer Zeit. Familien würden von besseren Angeboten und Synergieeffekten "zwischen Schule, Betreuung und Freizeiteinrichtungen wie Sportanlagen und Musikschulen" profitieren. Und nicht zuletzt würden sich Zusammenschlüsse positiv auf die Situation mit den Überhanglehrern und die Kosten für die Erhaltung der Schulstandorte auswirken, so Rechnungshof-Direktor Günter Bauer.
Planungskonzept bis 2026 erweitern
Bereits vor sechs Jahren hatte die Landesregierung für den Pflichtschulbereich ein "Entwicklungskonzept zur Standortoptimierung" beschlossen. Das Konzept umfasste 36 Projekte zum Ausbau von Schulen sowie von Bildungs- und Betreuungszentren, von denen 28 umgesetzt wurden. Zusätzlich plante das Land weitere 22 Projekte, davon werden aktuell vier umgesetzt. Als Weiterführung des Konzepts erstellte das Land für die Jahre 2018 bis 2023 einen Projektauftrag für ein "strategisches Planungskonzept" - die Ziele seien jedoch sehr vage formuliert. Außerdem habe das Land "keine messbaren Kriterien" definiert, um den Erfolg auch kontrollieren zu können. Der Rechnungshof empfiehlt nun, das strategische Planungskonzept und die Handlungsempfehlungen fertigzustellen und den Zeithorizont bis zum Jahr 2026 zu erweitern.
Weitere Empfehlungen des Landesrechnungshofes drehten sich um die Förderungen, was Bildungszentren angeht. Schulerhalter werden über den Kärntner Schulbaufonds finanziell beim Bau und der Erhaltung von Schulgebäuden unterstützt - laut Förderrichtlinien würden "räumliche Zusammenführungen von Schulen" vorrangig behandelt. "Trotzdem wich die dafür vorgesehene Förderhöhe nicht von anderen schulbaulichen Vorhaben ab. Der Schulbaufonds genehmigte alle beantragten Schulbauprojekte", so der Landesrechnungshof. Projekte für räumliche Zusammenlegungen sollten nun "bevorzugt genehmigt und gefördert" werden.