Arbeit geht auf den Schlaf
Dass Nachtarbeit - das gilt natürlich auch für andere lange nächtliche Aktivitäten - einen Eingriff in den biologischen Rhythmus bedeutet, braucht nicht mehr diskutiert werden. Mittelfristig leidet die Konzentration, was sowohl die Produktivität negativ beeinflusst als auch die Unfallgefahr erhöht. Außerdem schadet viel und schlecht koordinierte Nachtarbeit der Gesundheit.
Heikel wird es für die Arbeiterkammer (AK) vor allem, wenn neben der Nachtarbeit noch weitere gesundheitlich bedenkliche Aspekte vorliegen. Besonders reibt man sich bei der AK an langen Arbeitszeiten (Stichwort 12-Stunden-Tag) - und an verkürzten Erholungspausen. Das erhöhe das Risiko von Schlafstörungen und vielen weiteren Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Burnout etc. und führe zu einer stärkeren Unfallgefährdung, verweist Johanna Klösch, Arbeitspsychologin bei der AK Wien, auf wissenschaftliche Daten (Studie). Quintessenz der angesprochenen Arbeit ist, dass Personen, die mehr als 55 Stunden in der Woche arbeiten, ein um 98 Prozent höheres Risiko haben, weniger als sieben Stunden schlafen zu können, verglichen mit Menschen, die wöchentlich 35 bis 40 Stunden arbeiten. Außerdem ist das Risiko, Einschlafprobleme zu entwickeln, um mehr als das zweieinhalbfache erhöht.
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) dazu: "Das Arbeitszeitgesetz sieht Ruhezeiten von 11 Stunden vor. Und in jenen Kollektivverträgen, wo Unterschreitungen möglich sind, werden Ruhezeiten nachgeholt. Sprich, ein verkürzter Schlaf kommt daher auch dort nicht permanent vor. Ebenso sind Wochenarbeitszeiten mit mehr als 55 Stunden auch im neuen Arbeitszeitgesetz weiter die Ausnahme. Denn genauso wie vor der Neuregelung gilt: Im Viermonatszeitraum darf die Arbeitszeit im Schnitt maximal 48 Stunden betragen."
Arbeitsplatzevaluierung
Gesetzlich ist jedenfalls der Arbeitgeber (jeder einzelne Betrieb) verpflichtet, Arbeit sicher und gesund zu gestalten, erklärt man bei der AK. "Stellt sich im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung heraus, dass Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bestehen, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Von Schichtarbeit, besonders Nachtdiensten und langen Arbeitszeiten, gehen wissenschaftlich belegt Sicherheits- und Gesundheitsrisiken aus", so Klösch. In der Wissenschaft gibt es bereits einige Vorschläge, wie der Arbeitgeber gesundheitsschonende und sichere Maßnahmen setzen könnte, sieht die AK-Vertreterin die Verantwortung der Arbeitgeber kaum eingelöst: "Aus unserer Sicht wird da immer noch zu wenig gestaltet. Unsere Aufgabe ist, dass Thema anzusprechen, so oft es geht."
Seitens der WKÖ sieht man da keine Versäumnisse. "Es ist im Sinne der Unternehmen, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu setzen. Viele Unternehmen ergreifen daher solche Maßnahmen. Dazu zählt eine gesundheitsfördernde und sozial verträgliche Gestaltung von Schichtplänen, welche auch nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen gestaltet werden", hieß es gegenüber APA-Science.
Eine weitere Maßnahme ist das Angebot von regelmäßigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen und betriebliche Gesundheitsförderung. Aber auch das Bereitstellen von warmen und leicht bekömmlichen Mahlzeiten während der Nachtschicht ist hilfreich. Außerdem berücksichtige man sehr wohl wissenschaftliche Erkenntnisse. Dabei erwähnt die WKÖ zum Beispiel kurz vorwärts rotierende Schichtsysteme (z.B. zwei Früh-, zwei Spät- und zwei Nachtschichten), da sie gesundheitlich weniger belasten würden als lang rotierende Schichtsysteme (z.B. wochenweiser Wechsel der Schicht).
Die Notwendigkeit von wissenschaftlich fundierten Maßnahmen zur Gewährleistung von möglichst gesundheitsverträglicher Nachtarbeit wird von der AK ebenso gesehen. Außerdem plädiert man nach einer Nachtschichtphase für eine Ruhezeit von mindestens 48 Stunden.
Recht aktuelle Vorschläge aus dem Bereich der Schlafforschung sind zum Beispiel, dass Personen ab 50 rasch aus dem Schichtsystem hinausgleiten sollten. Außerdem müssten Schichtdienste - besonders die Nachtschichten - auf 15 Arbeitsjahre beschränkt werden (siehe auch: "Wer besser schläft, ist später tot"). Ideen, die es wohl im Moment noch schwer haben, eine belastbare Mehrheit zu finden.
Die Kosten der Krankenstände durch arbeitsbedingte psychische Belastung belaufen sich laut AK jedenfalls mittlerweile auf 3,3 Mrd. Euro jährlich. Schlafstörungen sind zu einem großen Teil psychisch bedingt (siehe auch: "Schlaf gut? Wenn aus dem Schlaf eine Störung wird"). In Anbetracht dessen, auch wenn es nicht genau beziffert werden könne, wäre es volkswirtschaftlich wünschenswert, dass der arbeitende Mensch genug und gut schläft. Dafür müsse von allen Seiten gesorgt werden, meint Johanna Klösch.
Krebsfördernde Nachtarbeit
Für gemeinsame Anstrengungen spricht auch, dass fortwährende Nachtarbeit "wahrscheinlich" doch Krebs auslösen kann. Darauf weist eine aktuelle Einschätzung eines international besetzten Gremiums aus 27 Wissenschaftern für die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hin. Demnach ist Nachtschichtarbeit "wahrscheinlich für Menschen krebserregend" (probably carcinogenic to humans - "Gruppe 2A"). Diese Einstufung wurde bereits 2007 von der IARC getroffen, die nun in einer Folgeevaluierung, die in "The Lancet Oncology" erschienen ist, bestätigt wurde.
"Es war eine in weiten Teilen durchaus kontrovers geführte Diskussion der wissenschaftlichen Daten zum Thema. Einige neuere Studien fanden keinen Zusammenhang zwischen Nachtschichtarbeit und Krebs, andere wiederum zeigten überzeugend Risiken auf. Und die Einordnung der biologischen Befunde ist teils hoch kompliziert", erklärt Hajo Zeeb vom deutschen Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS), der in der Expertenkommission mitwirkte, die Ausgangslage.
So einfach ist die Sache also nicht. Zeeb dazu: "Es gibt eine relativ deutliche Assoziation zwischen Nachtarbeit und malignen Tumoren der Brust, der Prostata und des Darms. Allerdings lassen sich - bedingt durch Studiendesigns - andere Erklärungen nicht vollkommen ausschließen. Darum mussten wir uns den Entscheidungskriterien der IARC folgend für die Gruppe 2A, wahrscheinlich krebserregend, entscheiden."