Änderung der Induktionsphase bei Junglehrern wird skeptisch gesehen
Die Dienstrechtsnovelle 2022, deren Begutachtungsphase gerade geendet hat, bringt neben Anpassungen bei der Sommerschule auch Änderungen bei der umstrittenen Induktionsphase für Junglehrer und neue Einstiegsmöglichkeiten für Quereinsteiger an AHS und BMHS. Vor allem ein Teil der geplanten Anpassungen der Induktionsphase zur berufsbegleitenden Einführung der Jungpädagogen ins Lehramt wird in den Stellungnahmen skeptisch gesehen.
Geht es nach den Kritikern, machen so manche geplanten Änderungen eine qualitätsvolle Einführung der Berufseinsteiger durch erfahrene Mentoren unmöglich. Für Widerspruch sorgt vor allem die Vorgabe, dass ein Mentor bis zur drei Junglehrer betreuen soll. Das sei pädagogisch meist nicht sinnvoll, meint etwa die GÖD. Die Direktorenvertreter an AHS und BHS warnen, dass darunter angesichts des hohen Aufwands des Mentorings entweder das Unterrichten oder die Betreuungstätigkeit der betreffenden Lehrer leiden würde. Außerdem finde dadurch zwingend fachfremdes Mentoring statt, kritisieren die Wirtschaftspädagogik-Lehrstühle der Unis.
Mentoren können Mangel an Praxisschulunterricht nicht ausgleichen
Auch die Möglichkeit des schulübergreifenden Einsatzes von Mentoren wird abgelehnt. Überhaupt könnten Mentoren nicht den Mangel an Praxisschulunterricht im Studium ausgleichen, kritisiert die Pflichtschullehrergewerkschaft und fordert zum wiederholten Male eine entsprechende Reform der Lehrerausbildung. Die unabhängigen Lehrervertreter von der ÖLI-UG wünschen sich neben mindestens einer Abschlagsstunde für die Mentoren auch einen Rechtsanspruch auf eine geringere Lehrverpflichtung für die Junglehrer.
Auf wenig Gegenliebe stößt allerdings auch der Versuch des Ministeriums, die Junglehrer zu entlasten: Dass diese während der Induktionsphase nicht mehr als Klassenvorstand eingesetzt werden sollen, ist für Pflichtschullehrergewerkschaft und BHS-Direktorenvertretung angesichts des Lehrermangels schlicht nicht praktikabel.
Direktoren wollen nicht selbst bewerten
Die AHS- wie BHS-Direktoren wehren sich außerdem dagegen, dass nicht mehr die mit den Junglehrern arbeitenden Mentoren, sondern sie selbst den Erfolg der Induktionsphase bewerten sollen. Damit soll künftig vermieden werden, dass Mentoren gleichzeitig die Junglehrer begleiten und auch bewerten. Die Direktoren fordern nun aber zumindest einen schriftlichen Bericht der Mentoren als Entscheidungsgrundlage ein, die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft lehnt die geplante Änderung wegen des Mehraufwands für die Direktoren ab.
Kritik gibt es auch am geplanten fünftägigen Intensivkurs für alle Junglehrer vor Schulbeginn (zu Themen wie Schulrecht, Class Room Management): Damit mache man den Beruf in Zeiten des Lehrermangels noch einmal unattraktiver, warnen die ÖLI-UG. Die Inhalte sollten vielmehr ins Bachelor-Lehramtsstudium eingearbeitet werden.
Bei der geplanten neuen Quereinsteiger-Regelung herrscht in den Stellungnahmen Unmut darüber, dass diese nur in den allgemeinbildenden Fächern (z.B. Deutsch, Geschichte oder Turnen) in der Sekundarstufe angeboten werden. Wer die Voraussetzungen für das neue Quereinsteiger-Modell erfüllt (passendes Studium, drei Jahre Berufserfahrung) und eine Stelle an einer Schule bekommt, soll im Lehrer-Gehaltsschema angestellt werden und parallel dazu die neuen Quereinsteiger-Studien an den Pädagogischen Hochschulen (PH) im Umfang von 60 bis 90 ECTS belegen (30 ECTS entsprechen einem Semester Vollzeitstudium, Anm.). Derzeit bekommen Quereinsteiger an Schulen meist nur Sonderverträge, die schlechter bezahlt sind.
Normale Verträge für Quereinsteigern unter den Lehrern
Angesichts des österreichweiten Lehrermangels sei der Ausschluss von Volks- und Sonderschulen aus dem neuen Modell "kontraproduktiv", kritisiert die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft. BHS-Vertreter Franz Reithuber fordert mit Blick auf Personalengpässe in einzelnen Bereichen auch für die fachpraktischen Fächer die Möglichkeit, Quereinsteiger mit einem normalem- statt mit Sondervertrag anzustellen, wenn diese sich verpflichten, innerhalb von fünf Jahren die ergänzende Lehramtsausbildung zu machen. Die ÖLI-UG fordert außerdem auch für bereits an den Schulen tätige Quereinsteiger die Chance auf einen normalen Vertrag.
Ein ganz anderes Thema schneiden die AHS-Direktoren in ihrer Stellungnahme an: Sie pochen darauf, dass künftig auch Lehrer im seit 2019/20 geltenden neuen Lehrerdienstrecht zur Betreuung von Schülern in deren Freizeitstunden eingesetzt werden können. Eigentlich sollten Freizeitpädagogen diese Aufgabe übernehmen, in der Praxis gibt es davon allerdings vor allem an den Gymnasien zu wenige, um die Freizeitbetreuung sicherzustellen.
Wenig Einwände kommen bei den geplanten Änderungen zur Sommerschule. Die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft stört sich daran, dass Lehrer, die sich freiwillig für den Unterricht in diesen zwei letzten Ferienwochen melden, zusätzlich zu den 50 Euro pro geleisteter Unterrichtsstunde keine Sonderzahlungen erhalten können. Für Studierende sind diese zusätzlich zu ihren 25 Euro pro Stunde hingegen möglich. Der RH kritisiert angesichts des Lehrermangels wiederum die alternative Möglichkeit, dass Lehrer auf das Geld für den Sommerschul-Unterricht verzichten und stattdessen ihre Unterrichtsverpflichtung für das anschließende Schuljahr um eine Stunde reduzieren können.