Klagsverband klagt Bildungsministerium wegen Persönlicher Assistenz
Der Klagsverband hat eine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gegen das Bildungsministerium eingebracht. Gegenstand der Klage sei die Diskriminierung von Schülern mit Behinderungen an Bundesschulen, die keinen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz haben, teilte der Klagsverband mit. Die Persönliche Assistenz an Schulen werde "für manche Situationen oder Personen gar nicht finanziert", so Martin Ladstätter von BIZEPS.
Die Klage am Landesgericht Wien erfolgte, nachdem in einer Schlichtung, die der Klagsverband mit Unterstützung durch das Behindertenberatungszentrum BIZEPS und Integration Tirol mit dem Bildungsministerium geführt hat, keine Einigung erzielt werden konnte. "Das Bildungsministerium hat hier keine Zugeständnisse gemacht", sagte BIZEPS-Obmann Ladstätter zur APA. Laut BIZEPS ist es die erste Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.
Österreich in der Pflicht
Obwohl sich Österreich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet habe, allen Kindern denselben gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu gewähren, unterscheide das Bildungsministerium zwischen Schülerinnen und Schülern mit Körperbehinderungen und solchen mit anderen Formen von Behinderung, erklärte Theresa Hammer vom Klagsverband in einer Aussendung. So gebe es laut einem Rundschreiben des Ministeriums für Schüler mit Körperbehinderungen ab einer bestimmten Pflegestufe Anspruch auf Persönliche Assistenz für den Schulbesuch, Kinder mit Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen würden darin aber nicht erwähnt. Mit einer geeigneten Persönlichen Assistenz könnten sie aber ebenfalls eine reguläre Schule besuchen.
Für die Eltern dieser Kinder bedeute das oft einen jahrelangen zermürbenden Kampf mit den Behörden für die Unterstützung ihres Kindes in der Schule. "Mit der Klage wollen wir erreichen, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an Bundesschulen Anspruch auf Persönliche Assistenz für den Schulbesuch bekommen und das Ministerium das Rundschreiben dahingehend ändert. Der jetzige Zustand stellt aus unserer Sicht eine Diskriminierung dar", erklärte Hammer.