Corona-Testverweigerung bei Lehrern künftig Dienstrechtsverletzung
Lehrer müssen laut einem Entwurf einer Gesetzesnovelle des Gesundheitsministeriums künftig verpflichtend an den wöchentlichen Berufsgruppentestungen teilnehmen. Die Möglichkeit, alternativ mit FFP2-Maske zu unterrichten, fällt damit weg. In der Praxis würde die Verweigerung des Tests damit künftig als Dienstrechtsverletzung gelten, heißt es auf Anfrage der APA aus dem Bildungsministerium. Die möglichen Konsequenzen reichen dabei von der Belehrung bis hin zur Entlassung.
Diese Meldung wurde aktualisiert. Neu: Stellungnahme Gesundheitsministerium (4. und 5. Absatz)
Gefährdet die Dienstpflichtverletzung das Ansehen der Schule oder wesentliche Interessen des Dienstes, können beamtete Lehrer suspendiert werden. Am Ende eines Disziplinarverfahrens können ein Verweis, empfindliche Geldstrafen oder die Entlassung stehen.
Für Vertragsbedienstete sind bei Dienstpflichtverletzungen Kündigung und Entlassung als arbeitsrechtliche Sanktionen vorgesehen. Darüber hinaus können bei beiden Gruppen auch Ermahnungen und Weisungen ausgesprochen werden.
Eine Änderung der Testpflicht für Lehrer ist derzeit allerdings laut Gesundheitsministerium noch gar nicht aktuell. Mit der Novelle, deren Entwurf noch bis 9. März in Begutachtung ist, solle lediglich die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Schlagend werde diese erst mit einer entsprechenden Verordnung und diese stehe nicht unmittelbar bevor, betonte man gegenüber der APA.
Was die Testkapazitäten angeht, sieht man sich im Ressort auch für eine höhere Zahl an Teilnehmern bei den Berufsgruppentestungen als bisher gerüstet. Neben Lehrern müssen etwa auch Kindergartenpädagoginnen, Beamte mit Parteienverkehr oder andere Arbeitnehmer mit Kundenkontakt einmal pro Woche zum Corona-Test. Derzeit könnten 1,5 Mio. Tests pro Woche durchgeführt werden, in den nächsten Wochen soll die Kapazität auf drei Mio. ausgebaut werden.