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Keine Sprachförderung der Kinder - 52 Verfahren gegen Eltern in Vbg.
In Vorarlberg sind in den vergangenen fünf Jahren 52 Strafverfahren gegen Eltern geführt worden, die nicht an der Sprachförderung ihrer Kinder mitgewirkt haben. Eine entsprechende Verpflichtung ist im Kindergartengesetz festgelegt. "Eltern, welche diese Grundsätze konsequent missachten, können mit Geldstrafen von bis zu 220 Euro sanktioniert werden", so Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP).
Dabei seien Strafverfahren über eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft das letzte Mittel, betonte Schöbi-Fink in einer Anfragebeantwortung. Eltern, die eine Mitwirkung an der Sprachförderung ihrer Kinder verweigerten, würden zunächst in individuellen Gesprächen aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Das Land Vorarlberg ist in Zusammenarbeit mit den heimischen Kindergärten laut Schöbi-Fink bemüht, eine zielgerichtete Sprachförderung der Kinder unabhängig von den Möglichkeiten des Elternhauses sicherzustellen. Dazu wurde unter anderem ein Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenzen in Deutsch von Kindern mit Deutsch als Erst- bzw. als Zweitsprache eingeführt.
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