"Horizon 2020": Open Access wird forciert
Vor dem Hintergrund, dass Forschung oft durch Mittel der öffentlichen Hand finanziert wird, wird auch der Ruf nach freiem und kostenlosen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen lauter. Für die Publikation von Forschungsergebnissen, die im neuen EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 erzielt werden, wurde nun auch eine Verpflichtung zu "Open Access" festgeschrieben.
Die Frage, ob die Ergebnisse eines Forschungsprojekts, das im Rahmen von Horizon 2020 unterstützt wird, überhaupt in wissenschaftlichen Fachmagazinen publiziert werden sollen oder die Beteiligten etwa ein Patent anstreben, bleibt zwar weiter dem durchführenden Forschungskonsortium überlassen. Wird allerdings eine Veröffentlichung angepeilt, besteht im Rahmen des neuen Programms nun Open Access-Pflicht. Die Forscher können zwischen verschiedenen Modellen wählen, heißt es in einem Informationsblatt der Europäischen Kommission.
Bei Open Access im Sinne des "Grünen Wegs" archivieren Wissenschafter in klassischen Zeitschriften wie etwa "Nature" oder "Science" erschienene Veröffentlichungen auf frei zugänglichen Homepages bzw. in institutionellen Archiven, also in elektronischen Bibliotheken. Im Rahmen dieses Modells müssen Publikationen aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technik und Medizin sechs, solche aus den Sozial- und Geisteswissenschaften zwölf Monate nach Erstveröffentlichung in einer Online-Datenbank öffentlich zugänglich gemacht werden.
Beim "Goldenen Weg" wird der wissenschaftliche Artikel in einer Zeitschrift, die allen frei zugänglich ist, veröffentlicht - etwa "PloSOne". Entschließen sich Wissenschafter zur Veröffentlichung auf diesem Weg, dann muss der offene Zugang ab dem Zeitpunkt der Publikation gewährleistet sein.
Werden die Forschungsergebnisse innerhalb der Laufzeit des geförderten Projekts publiziert, sind die dadurch entstehenden Kosten im Rahmen von Horizon 2020 gedeckt. Laut EU-Kommission wird es auch Möglichkeiten geben, Veröffentlichungskosten, die nach Projektabschluss entstehen, zumindest teilweise zu refundieren.
Auch wissenschaftliche Daten, die den Publikationen zugrunde liegen, sollten innerhalb dieser Zeithorizonte in Datenbanken zur Verfügung gestellt werden. Eine Verpflichtung besteht hier allerdings nicht. Laut dem Experten des Wissenschaftsfonds FWF, Falk Reckling, sei diese Aufforderung jedoch als Hinweis dahin gehend zu werten, dass hier in Zukunft auch eine Verpflichtung kommen könnte. Unabhängig davon soll eine Pilot-Datenbank für Projektdaten aufgebaut werden.
Auch in den USA wurde kürzlich ein Schritt in Richtung offenen Zugangs zu Forschungsergebnissen gesetzt. Dort müssen künftig wissenschaftliche Fachartikel, die auf von staatlichen Fördergebern unterstützte Forschungsarbeiten zurückgehen, deren Gesamtbudget 100 Mio. Dollar übersteigt, spätestens zwölf Monate nach Veröffentlichung auch frei verfügbar sein. Diese gesetzlichen Kriterien treffen laut Reckling auf insgesamt etwa die Hälfte aller durch staatliche Institutionen vergebenen Förderungen zu.
SERVICE: Das Informationsblatt der Europäischen Kommission: http://go.apa.at/QIZyX4z2