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Gastbeitrag / Claudia Schwarz-Plaschg / Donnerstag 03.03.22

Trippen ohne Überwachung und Strafen?

Das gegenwärtige Revival der psychedelischen Forschung hat auch zu einem stärkeren Interesse an der Entkriminalisierung und Legalisierung von Psychedelika außerhalb von Klinik und Medizin geführt. Wird es bald möglich sein, im privaten Rahmen legal zu „trippen“? In den USA hat sich dazu eine Entkriminalisierungs- und Legalisierungsbewegung formiert, die bereits einige Erfolge verbuchen konnte.

Als 2019 in der amerikanischen Stadt Denver im Bundesstaat Colorado die persönliche Verwendung und der Besitz psilocybinhaltiger Pilze („Zauberpilze“) durch volljährige Personen in einer Volksabstimmung zur niedrigsten Priorität für die Strafverfolgung erklärte wurde, war vielen sofort klar: hier ist etwas an die Oberfläche kommen, dessen Verbreitung sich—wie ein Myzel—nur schwer aufhalten lassen wird (1). In den USA ist die psychedelische Entkriminalisierungsbewegung seither in der Tat an vielen Orten nur so aus dem Boden geschossen.

Entheogene statt Psychedelika

 

In der kalifornischen Stadt Oakland war die Decriminalize Nature Initiative bereits kurz nach Denver erfolgreich. In Oakland werden seither keine städtischen Ressourcen für die Strafverfolgung von Erwachsenen verwendet, die natürlich vorkommende Psychedelika konsumieren—dies betrifft neben psilocybinhaltigen Pilzen auch meskalinhaltige Kakteen und das aus Südamerika stammende, halluzinogen wirkende Pflanzengebräu Ayahuasca. Statt von Psychedelika spricht Decriminalize Nature allerdings von Entheogenen, denn diese Bezeichnung verweist stärker auf die mystisch-spirituelle Erfahrungsdimension, die diese Pflanzen und Pilze hervorrufen können.

Mittlerweile hat die Decriminalize Nature Bewegung in elf weiteren US-Städten zu ähnlichen Gesetzesänderungen geführt (2). Begleitet werden diese meist von Initiativen zur Schadensminimierung (Harm Reduction), die von Aufklärung bis zur Begleitung schwierig verlaufender Trips reichen. Seit 2021 gibt es mit dem Fireside Project sogar eine US-weite Unterstützungshotline durch die Personen mit psychedelischen Erfahrungen eine kostenlose und vertrauliche Begleitung auf gleicher Augenhöhe erhalten könnten.

Zudem gibt es Modelle um den Gebrauch von Psychedelika unter Aufsicht abseits des bestehenden medizinischen Systems straffrei verfügbar zu machen. Ein innovatives Legalisierungsmodell für regulierte Psilocybin Services wurde 2020 im US-Bundesstaat Oregon von der Bevölkerung beschlossen. Ab 2023 werden Lizenzen für die Herstellung und das Angebot von Psilocybin-Produkten und Services in designierten Centern von einer Behörde vergeben. Volljährige Personen—auch jene ohne medizinische Indikation—können dann unter ausgebildeter Begleitung in diesen Centern die Wirkung von psilocybinhaltigen Pilzen in einem psychotherapieähnlichen Kontext erfahren. Ähnlich wie in der Entkriminalisierungsbewegung geht es darum, den legalen Zugang zu psychedelischen Substanzen vor deren Medikalisierung einer breiteren Bevölkerungsschicht zu eröffnen. Medikalisierung ermöglicht zwar die Standardisierung und Überwachung des Substanzkonsums, sie beschränkt jedoch den Zugang auf ausgewählte PatientInnengruppen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass psychedelische Erfahrungen nicht nur ein Potential für Menschen mit diagnostizierten psychischen Erkrankungen beinhalten, sondern auch „gesunde“ Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentfaltung und spirituellen Entwicklung unterstützen können. Die Grenze zwischen pathologisch und gesund ist letztlich immer eine gesellschaftlich definierte.

Während die psychedelische Entkriminalisierungs- und Legalisierungsbewegung in den USA volle Fahrt angenommen hat, konnten sich europäische Staaten wie Portugal, Spanien, Deutschland, Italien, die Niederlande und Tschechische Republik schon länger als Vorreiter in der generellen Entkriminalisierung von kontrollierten Substanzen positionieren. In den USA ist Oregon erst seit 2020 der einzige Bundesstaat, der den privaten Besitz von Drogen in geringen Mengen entkriminalisiert hat. Auch wenn kontrollierte Substanzen wie Psychedelika damit weiterhin illegal bleiben, wird Drogenbesitz zum Eigenkonsum in diesen Ländern statt mit Gefängnisstrafen meist nur mit geringen Geldstrafen sanktioniert bzw. wird anstelle von Sanktionen psychologische Unterstützung vorgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die Niederlande, wo zwar psilocybinhaltige Pilze seit 2008 verboten sind, sogenannte „Zaubertrüffel“ davon aber nicht erfasst und daher völlig legal und gesetzlich reguliert in Smart Shops zum Kauf angeboten werden. Aus diesem Grund können auch legale Retreatcenter wie Synthesis (3) in den Niederlanden operieren. In Österreich ist es legal, psilocybinhaltige Pilze als dekorative Pflanzen anzubauen. Sobald die Pilze jedoch getrocknet werden, bewegt mensch sich in den illegalen Bereich. Von einer vollständigen Entkriminalisierung oder Legalisierung psilocybinhaltiger Pilize kann also in Österreich nicht wirklich gesprochen werden. Ein näherer Blick auf die Gesetzgebung dieser Pilze und natürlich vorkommender Psychedelika in anderen europäischen Staaten zeigt, dass es sich hier oft um einen rechtlichen Graubereich handelt.

Die zentrale Frage ist derzeit vor allem inwieweit es sinnvoll ist, dem psychedelischen Exzeptionalismus, wie er von der US-amerikanischen psychedelischen Entkriminalisierungs- und Legalisierungsbewegung postuliert wird, zu folgen. Demnach würden sich Psychedelika—insbesondere natürlich vorkommende—von anderen kontrollierten Substanzen abheben und einer anderen Gesetzgebung bedürfen. Die amerikanische Bewegung folgt in dieser Hinsicht dem Beispiel der Cannabisbewegung, die in den USA zu einer breiten Medikalisierung und Legalisierung geführt hat. Ein ungewollter Nebeneffekt ist dabei allerdings, dass eine Unterscheidung von “guten” natürlich vorkommenden Psychedelika und “schlechten” synthetischen Drogen die Stigmatisierung und Verfolgung anderer DrogenkonsumentInnen nicht in Frage stellt und vielleicht sogar untermauert. Stattdessen könnte der Fall der Psychedelika auch einen anderen Schluss erlauben. Er zeigt nämlich, dass Set (Erwartungen, psychische Grundverfassung) und Setting (das Umfeld) mitentscheiden wie Substanzen letztendlich wirken. Substanzen sind weder die Lösung noch die Ursache unserer Probleme, sondern werden Teil des einen oder anderen je nachdem wie und wo sich Menschen mit ihnen in Bezug setzen.

Dieser Artikel basiert auf Ergebnissen aus einem Forschungsprojekt (ReMedPsy), das im EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 unter der Marie Skłodowska-Curie Fördervereinbarung 788945 finanziert wurde.

(1)   Schwarz-Plaschg, Claudia (2020): Why Psychedelic Researchers Should Not Push Back Against Decriminalization https://chacruna.net/why-psychedelic-researchers-should-not-push-back-against-decriminalization/

(2)   https://psilocybinalpha.com/data/psychedelic-laws

(3)   https://www.synthesisretreat.com/

 

Kurzportrait

Claudia Schwarz-Plaschg, Dr. Mag., forscht derzeit als freischaffende Sozialwissenschafterin in Wien. Sie hat Medien- und Kommunikationswissenschaften, Englisch und Amerikanistik, Soziologie, sowie Wissenschafts- und Technikforschung studiert. Für ihre Forschung war sie in den letzten Jahren u.a. Gastwissenschafterin an Universitäten in den USA (MIT, Harvard, Arizona State University) und in Ecuador (Latin American Social Sciences Faculty Quito). 2021 hat sie ein von der europäischen Kommission gefördertes Marie Skłodowska-Curie Projekt abgeschlossen, in dessen Rahmen sie die Medikalisierung, Entkriminalisierung und Legalisierung von Psychedelika in den USA untersucht hat. Ihre Forschungsinteressen kreisen um die soziopolitischen Dynamiken aufkommender wissenschaftlicher Felder, die Steuerung und Regulierung neuer Technologien, die Rolle von Drogen/Medizin/Psychotherapie in Gesellschaften, ethische Fragen, soziale Bewegungen, Geschlechterungleichheiten sowie die Verknüpfung von Wissenschaft und Spiritualität.

Twitter: @PsychedelicSTS

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