Klima-Glossar - EU-Renaturierungsgesetz
Das EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) ist ein zentraler Teil des umfassenden Klimaschutzpakets "Green Deal", mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Das übergeordnete Ziel ist die langfristige und nachhaltige Wiederherstellung biologisch vielfältiger und widerstandsfähiger Ökosysteme. Das bedeutet unter anderem aufgeforstete Wälder, wiedervernässte Moore sowie natürlichere Flussläufe und infolge den Erhalt der Artenvielfalt.
Die Mitgliedstaaten müssen dazu Pläne vorlegen, wie im ersten Schritt bis 2030 mindestens 30 Prozent der definierten Lebensräume von einem "schlechten" in einen "guten" Zustand kommen sollen. Bis 2040 soll die Quote dann auf 60 und 2050 auf 90 Prozent anwachsen, im ersten Schritt wären die sogenannten Natura-2000-Gebiete priorisiert, das sind durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die ergänzende Vogelschutzrichtlinie definierte Lebensräume. Zudem ist die Wiederherstellung von 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU bis 2030 vorgesehen.
Reduzierung von Pestiziden bis 2030
Die EU-Kommission präsentierte im Juni 2022 ein entsprechendes Umwelt- und Klimaschutzpaket, das neben der Renaturierung auch einen reduzierten Verbrauch von Pestiziden bis 2030 vorgesehen hatte. Die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Flüssen, Wäldern, Ökosystemen in Meeren, aber auch von Natur in städtischen Umgebungen sei eine entscheidende Investition in Ernährungssicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden, erklärte die Brüsseler Behörde. Rund 80 Prozent der europäischen Lebensräume befänden sich in einem schlechten Zustand.
Zwar einigte sich auch die Staatengemeinschaft im Jahr 2022 bei der UNO-Weltnaturkonferenz (COP15) in Montreal darauf, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter Schutz zu stellen, jedoch wäre ein EU-Renaturierungsgesetz im Gegensatz zu diesem Abkommen - ähnlich wie die EU-Treibhausgasreduktionsziele - für alle Staaten rechtlich verpflichtend. Zudem geht es hier nicht nur um den Schutz bestehender, sondern um die aktive Wiederherstellung bereits geschädigter Ökosysteme.
Wiesenschmetterlinge und Feldvögel
Das EU-Parlament stimmte Ende Februar 2024 einem Kompromiss zum EU-Renaturierungsgesetz mit knapper Mehrheit zu. Unter anderem müssen die EU-Staaten bei zwei der folgenden drei Indikatoren Fortschritte erzielen, um für mehr Artenvielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu sorgen: beim Index der Wiesenschmetterlinge, beim Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftselementen mit großer biologischer Vielfalt und beim Bestand an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden. Außerdem müsse auf einen höheren Feldvogelindex abgezielt werden, da sich am Vogelbestand gut ablesen ließe, wie es insgesamt um die Artenvielfalt bestellt sei.
Bei der aktuellen Version wurde auf einige Kritikpunkte aus der Landwirtschaft Rücksicht genommen, nachdem das Gesetz im Mai 2023 im Agrarausschuss des EU-Parlaments abgelehnt worden war. So gilt bei der Wiedervernässung von entwässerten Torfgebieten für Landwirte und private Grundbesitzer die Freiwilligkeit. Ebenso können die Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme unter außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden, wenn dadurch die Fläche stark verringert würde, die nötig ist, um genug Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu erzeugen. Die letzte Hürde für das Renaturierungsgesetz war der EU-Rat, wo eine qualifizierte Mehrheit (mindestens 15 von 27 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung abbilden) gefunden werden musste.
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