Klima-Glossar: Pariser Klimaabkommen
Es war ein historischer Moment im weltweiten Kampf gegen die Klimakrise: Im Dezember 2015 einigte sich die Weltgemeinschaft auf das Pariser Klimaabkommen. Ziel ist es, die Erderhitzung damit auf klar unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Die 195 Vertragsstaaten sollen sich jedoch anstrengen, sie bei 1,5 Grad zu stoppen. Viele Ankündigungen der Länder blieben aber bisher noch hinter den notwendigen Schritten im Klimaschutz zurück.
Entscheidende Teile der 25-seitigen Vereinbarung in englischer Sprache sind völkerrechtlich verbindlich. Es gibt jedoch keine Strafen bei Nichterfüllung der Zusagen. Das Abkommen ist Ergebnis der Klimaschutzkonferenz (COP21) im Dezember 2015 in der französischen Hauptstadt Paris. Es gilt als Nachfolge des 1997 ausgehandelten Kyoto-Protokolls, das von den USA nie unterzeichnet wurde. Kanada gab 2011 seinen Ausstieg aus der Vereinbarung bekannt. Das Protokoll wurde nach dem Ort der Konferenz Kyoto in Japan benannt.
Das Pariser Klimaabkommen trat am 4. November 2016 in Kraft. In Österreich ratifizierte der Nationalrat das Abkommen im Juli 2016 als 18. Land der Welt.
Keine Kündigung in ersten drei Jahren
In den ersten drei Jahren war es für keinen der Unterzeichnerstaaten möglich zu kündigen. Wirksam wird eine Kündigung wiederum nach Ablauf einer Frist von einem Jahr. Die USA stiegen unter dem damaligen US-Präsidenten Donald Trump im November 2020 öffentlichkeitswirksam aus dem Abkommen aus. Sein Nachfolger Joe Biden entschuldigte sich für Trumps Verhalten und leitete am ersten Tag seiner Amtszeit Anfang 2021 den Wiedereinstieg ein. Nach China sind die USA weltweit die größten Produzenten von umweltschädlichen Treibhausgasen.
Die Klimaziele von Paris sehen vor, die gefährliche Erderhitzung in einem weltweiten Kraftakt in den nächsten Jahrzehnten zu bremsen - und damit auch dramatische Folgen wie Dürren, einen Anstieg der Weltmeere, Überflutungen oder Waldbrände.
Kern des Abkommens sind die "Nationally Determined Contributions", abgekürzt wird auch von NDCs gesprochen. Diese national festgelegten Beiträge zum Klimaschutz bedeuten, dass alle Vertragsstaaten ihre Beiträge zur Umsetzung des Pariser Abkommens selbst festlegen. Dazu gehört etwa die Verringerung von Treibhausgas-Emissionen und die Vergrößerung ihrer Waldflächen. Laut dem UNO-Umweltprogramm (UNEP) reichen die Ende 2021 vor der UNO-Klimakonferenz in Glasgow (COP26) aktualisierten NDCs nur für eine CO2-Reduktion von 7,5 Prozent bis 2030 aus - selbst für das Zwei-Grad-Ziel wären jedoch 30 Prozent notwendig.
Bewusste Begrenzung auf zwei Grad
Die Begrenzung auf eine Erderhitzung auf maximal zwei Grad ist nicht zufällig gewählt. Nach der 1994 in Kraft getretenen Klimarahmenkonvention von Rio de Janeiro darf der Ausstoß der Treibhausgase nur so weit steigen, dass sich "die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können" und "die Nahrungsmittelerzeugung nicht gefährdet wird". Die meisten Experten gehen davon aus, dass diese Grenze bei einem Temperaturanstieg von durchschnittlich 1,5 bis 2 Grad liegt.
Laut Weltklimarat lag die globale Durchschnittstemperatur im Zeitraum 2010 bis 2019 durch die vom Menschen verursachten Treibhausgase bereits rund 1,1 Grad höher als in vorindustrieller Zeit (1850-1900).