Innovationswerkstätten - 2. Ausschreibung
Innovationswerkstätten bieten ein produktives Umfeld für Innovation, Vernetzung, Wissenstransfer und Forschung.
Mit der gegenständlichen Ausschreibung wird die Etablierung oder der Ausbau von Innovationswerkstätten gefördert. Diese schaffen eine Innovationsumgebung mit materieller und immaterieller Infrastruktur. Sie ermöglichen die Einbindung und Mobilisierung neuer Gruppen in Innovationsaktivitäten und fungieren als interaktive Kommunikationsräume vor Ort.
Die Förderung beträgt maximal 500.000 EUR auf 3 bis 5 Jahre pro geförderte Innovationswerkstatt. Die maximale Förderquote liegt bei 50%. Insgesamt stehen 1,8 Mio. EUR Förderung für diese Ausschreibung zur Verfügung.
Ziele der Ausschreibung sind:
- Stärkung von Standorten mit geringer Dichte an technischer Forschungs- und Innovationsstruktur und mit nachgewiesenem Bedarf
- Bei Standorten mit bestehender Innovationsinfrastruktur ist ein klares Alleinstellungsmerkmal und ein nachgewiesener Bedarf erforderlich
- Entwicklung von ergänzenden Lösungsansätzen (z. B. mobile Konzepte, Dienstleistungsinnovationen, etc.)
- Nutzung von regionalen und überregionalen Synergien
- Förderung des Aus-/Aufbaus von Innovations-Expertise und Wissensaustausch
- Erleichterter Zugang von Unternehmen (insbesondere KMU) zu State-of-the-Art- Innovationsinfrastrukturen
- Konzepte zur Mobilisierung neuer NutzerInnengruppen (zB Handwerk, PädagogInnen) und Vernetzung aller relevanten Akteure
- Schaffung interaktiver Kommunikationsräume für die Generierung neuer Fragestellungen und Innovationsprojekte
- Offenheit - Innovationsschwerpunkte sollen auch von den NutzerInnengruppen eingebracht werden
Wer ist förderbar?
Gefördert wird ausschließlich die Betreiberorganisation der Innovationswerkstatt. In Frage kommen EinzelantragstellerInnen aus folgenden Gruppen:
- Unternehmen
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen)
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z.B. Clusterinitiativen, Vereine gemäß Vereinszweck)
- Nicht-wirtschaftliche Einrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit wie:
- Gemeinden und Selbstverwaltungskörper
- Sonstige, z.B. nicht profitorientierte Organisationen (NPOs)
Die Betreiberorganisation hat zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Niederlassung in Österreich.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Aufbau und Betrieb einer Innovationswerkstatt. Nicht gefördert werden F&E-Tätigkeiten bzw. konkrete Innovationsvorhaben - diese sind aus Eigenmitteln oder aus anderen Förderungsquellen bzw. anderen Förderungsinstrumenten zu finanzieren.
Weitere Informationen unter: https://www.ffg.at/innovationswerkstaetten-2-ausschreibung
Rückfragehinweis: Mag. (FH) Barbara Lohwasser Programmleitung T +43 5 7755 2201 barbara.lohwasser@ffg.at
Mag. Brigitte Bednar MBA Programm-Management T +43 5 7755 2410 brigitte.bednar@ffg.at
Mag. Silvia Laimgruber Programm-Management T +43 5 7755 2203 silvia.laimgruber@ffg.at