Österreichische Forscher ziehen bei Dual-Use klare Grenzen
Wissenschaft ist ja grundsätzlich frei, aber dennoch wären Vorgaben oder Strategien etwa aus dem Ministerium sehr hilfreich, wie und ob man sich an Projekten beteiligen sollte, bei denen die Ergebnisse nicht nur für zivile, sondern auch militärische Zwecke genutzt werden könnten, sagte Gregor Weihs, Quantenforscher am Institut für Experimentalphysik und Vizerektor der Universität Innsbruck: "Ich glaube, wir sind diesbezüglich zu lange im sprichwörtlichen Elfenbeinturm gesessen."
Er würde sich etwa eine Checkliste für Forscher wünschen, wo man bei geplanten Projekten ermitteln kann, ob man sich in einem ethisch bedenklichen Bereich bewegt oder nicht. Solch eine Ethik-Checkliste gibt es beim Europäischen Forschungsrat (ERC), der Grundlagenforschung finanziert, berichtet der Quantenphysiker gegenüber APA-Science. Sie habe aber im Lauf der Zeit – wohl aufgrund der veränderten Sicherheitsbedürfnisse in Europa – einen Wandel erfahren.
Forschung an Waffen tabu
„Früher war dort klar festgelegt, dass militärische Forschung und Dual-Use-Technologien nicht erwünscht sind“, erklärte er: „Das hat man inzwischen insofern aufgeweicht, dass Dual-Use-Technologien prinzipiell kein Hindernis mehr darstellen.“ Es gäbe sogar einen Bericht von der Generaldirektion für Forschung und Innovation der EU-Kommission, der auf entsprechende Chancen hinweist.
Weihs selbst forscht an Quantentechnologien wie extrem starker Verschlüsselung und Quantensensorik für beispielsweise Entfernungsmessungen. „Es ist ganz klar, dass man solche Dinge prinzipiell auch militärisch verwenden kann“, sagte er: „Mir ist aber die Unterscheidung sehr wichtig zwischen erstens der Forschung an Waffen, und zweitens Technologien, die für friedliche Zwecke entwickelt werden, aber auch von militärischen Organisationen genutzt werden können.“ Ersteres wäre für ihn als Forscher tabu. „Auch als Universität sollte man hier die Grenze ziehen“, meint er.
Stephan Weiss, Leiter der Forschungsgruppe Control of Networked Systems der Universität Klagenfurt, sieht dies sehr ähnlich: „Wenn ein Fördergeber etwa schreibt, dass man Soldaten in Kriegsgebieten unterstützen will, oder Lenkwaffen entwickeln soll, wie es bei einer eigentlich sehr traurigen Ausschreibung der EU heißt, legen wir sie sehr schnell beiseite“, sagte er. Der Forscher entwickelt mit seinem Team mit Künstlicher Intelligenz (KI) ausgestattete Robotik-Systeme, die autonom navigieren, wie etwa Drohnen. „Die KI kann dann zum Beispiel einen Strommast erkennen und entscheiden, dass für dessen Inspektion rundherum geflogen werden muss“, erklärte er.
Drohnen suchen Landminen
Solche Systeme werden etwa in der Industrie verwendet, sind aber auch beim Katastrophenschutz wichtig, zum Beispiel, um nach Erdrutschen oder Überschwemmungen Personen zu suchen, die in Not sind. Auch nach von Menschen verursachten Katastrophen könnten sie helfen. Weiss ist an einem Projekt beteiligt, bei dem Drohnen Landminen suchen werden, die die Zivilbevölkerung noch Jahre bis Jahrzehnte nach kriegerischen Auseinandersetzungen bedrohen. „Wir versuchen also, den Fortschritt in eine positive Richtung zu steuern, und nicht zu motivieren, dass man unsere Forschung für Aggressionen missbraucht“, so der Forscher.
Auch Geheimhaltung ist für beide Forscher tabu. „Bei jeglicher Forschungsförderung sollte sichergestellt sein, dass die Ergebnisse veröffentlichbar sind und der gesellschaftlichen Kritik unterliegen können“, meint Gregor Weihs: „Der Fördergeber darf mich also nicht dazu verpflichten, dass ich sie geheim halte.“ Wenn dies im Bereich der Grundlagenforschung gefordert würde, „wäre das wieder ein Punkt, wo ich einen Strich ziehen würde“. „Wo Geheimhaltung gefordert wird, oder man bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem Projekt nicht teilhaben lassen dürfte, sind das für mich eindeutige Indizien, dass das ganze Fördervorhaben nicht unseren Normen entspricht“, so Stephan Weiss: „Wir lehnen dann ab und gehen andere Wege.“
Auswahl der Fördergeber
Seine Forschungsgruppe habe ein klares Konzept für die Auswahl der Fördergeber, aber auch bei der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern: „Bei jedem Antrag, den man direkt ohne jegliche Umformulierungen an generelle Fördergeber senden kann, sagen wir: Da können wir mitmachen. Bei den anderen eben nicht.“ Bisher habe es mit dieser Richtlinie noch keine Situation gegeben, in der er unsicher war, ein Projekt durchzuführen, bei diesen oder jenen Fördergebern einzureichen, oder mit verschiedensten internationalen Institutionen zusammenzuarbeiten, berichtete er: „Damit sind wir wahrscheinlich eher auf der sorgfältigeren Seite, und das ist aus meiner Sicht gut so!“
Auch Gregor Weihs ist es bisher nicht untergekommen, dass er unsicher war, ob er eine Forschungsarbeit durchführen und veröffentlichen soll, oder nicht, wie er erklärte: „Was wir erforschen, ist wirklich sehr grundlegend und eher weit von einer praktischen Umsetzung entfernt“, und demnach nicht umgehend für militärische Zwecke anwendbar. Er hält es für sehr wichtig, dass die grundlegende Forschung an den Universitäten passiert, und nicht etwa in Verteidigungs-Institutionen. Denn die Uni-Wissenschafterinnen und -Wissenschafter können ihre Ergebnisse veröffentlichen, und dann steht jenes Wissen der Allgemeinheit zur Verfügung. „Ich bin der Meinung, dass man die Technologie weiterbringen soll, denn sie hat aus meiner Sicht den Menschen seit jeher grundsätzlich genutzt“, so Stephan Weiss: „Aber eben mit dem Mindset des gesellschaftlichen Nutzens.“