Betreuung an Schulen im Osten auch in der Woche nach Ostern
Wien, Niederösterreich und das Burgenland gehen wegen der hohen Infektionszahlen vom 1. bis 6. April in den Lockdown, Schüler haben im Osten bis 9. April nur Fernunterricht. Für die Unter-14-Jährigen soll es zwar auch diesmal ein Betreuungsangebot an Schulen geben. Allerdings soll dieses "ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn eine häusliche Betreuung ansonsten nicht sichergestellt ist", betont das Bildungsministeriums im Erlass zum Schulbetrieb ab 6. April.
Dabei handle es sich um einen Appell, wird auf APA-Nachfrage im Ministerium, betont. Es werde weiterhin allen, die Bedarf haben, ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen.
Im Erlass ist außerdem vorgesehen, dass die Schulbehörde in einzelnen Regionen das Aussetzen des Präsenzunterrichts für Schulen oder einzelne Klassen anordnen darf, wenn dies für "die Eindämmung von Covid-19 erforderlich" ist. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hatte zuletzt für eine Umstellung des Unterrichts auf Distance Learning bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 400 in einem Bezirk oder einer Gemeinde plädiert.
Eine Schularbeit pro Fach
In diesem Semester ist pro Fach nur maximal eine Schularbeit gestattet. Das Ministerium hat im Erlass nun festgehalten, dass dabei der Stoff auf "ein bewältigbares Maß" eingegrenzt werden soll, und zwar insbesondere auch dann, wenn die erste Schularbeit des Jahres bereits mehrere Monate zurückliegt.
Bei Diktaten, Tests und anderen schriftlichen Überprüfungen "ist auf die Gesamtbelastung durch Leistungsfeststellungen in allen Unterrichtsgegenständen zu achten". Der Schwerpunkt soll auf Mitarbeit liegen, wobei "kürzere schriftliche Feststellungen" wie Stundenwiederholungen möglich sind, die - je nach Schultyp - höchstens 15 bis 25 Minuten dauern dürfen. Schülervertreter hatten zuletzt beklagt, dass vor allem an den Oberstufen an den Präsenztagen geballt Stundenwiederholungen und Tests stattfänden.
Schüler, die ein Nicht Genügend im Zeugnis haben, und im Vorjahr in diesem Fach positiv beurteilt wurden, dürfen auch in diesem Jahr direkt aufsteigen. Erst ab zwei Nicht Genügend muss die Klassenkonferenz entscheiden, ob ein Schüler das Jahr wiederholen muss. In jedenfalls zwei Fächern kann der Schüler dabei zur Wiederholungsprüfung antreten. Bleibt dann nur noch ein Fünfer, greift auch in diesem Fall die Regel vom automatischen Aufstieg.