Gehälter im Uni-Kollektivvertrag steigen um 3,8 Prozent
Die Gehälter der mehr als 50.000 nach dem Uni-Kollektivvertrag beschäftigten Universitätsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter steigen mit 1. Februar 2025 um 3,8 Prozent. Damit entspricht der Gehaltsabschluss der errechneten Teuerung und liegt geringfügig über dem Abschluss der Beamten mit 3,5 Prozent. Das teilte der Verband des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der österreichischen Universitäten (ULV) Universitätslehrerverband (ULV) am Christtag mit.
An den Unis gibt es drei verschiedene Arten von Arbeitnehmern: Beamtinnen und Beamte, übernommene Vertragsbedienstete und die vom Kollektivvertrag (KV) erfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die beiden ersten Kategorien gilt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Gehaltsabschluss des Bundes. Alle seit 1.1.2004 aufgenommenen Mitarbeiter (neben wissenschaftlichem und künstlerischem Personal auch allgemeine Bedienstete) fallen dagegen unter den KV, mittlerweile sind dies mehr als 80 Prozent des Personals.