2021 bringt Mindestleistung für Studienanfänger, Laptops für Schüler und Ethikunterricht
An den Universitäten bringt das Jahr 2021 voraussichtlich die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger. Wer ab dem am 1. Oktober beginnenden Wintersemester 2021/22 ein Bachelor-oder Diplomstudium beginnt, muss in den ersten beiden Studienjahren mindestens 24 ECTS-Punkte in diesem Studium schaffen. Das ist ein Fünftel der vorgegebenen Regelstudienzeit.
Ganz fix ist diese Regelung noch nicht - die entsprechende derzeit in Begutachtung befindliche Novelle des Universitätsgesetzes (UG) muss noch im Parlament beschlossen werden. Bei Studenten, die die Mindeststudienleistung nicht erbringen, erlischt die Zulassung an dieser Uni im betreffenden Fach für zehn Jahre - an anderen Einrichtungen kann es aber weiter belegt werden.
Außerdem kommt eine Beweislastumkehr bei der Anrechnung von ECTS-Punkten zugunsten der Studenten. Hochschulen müssen nun nachweisen, dass an anderen Einrichtungen erbrachte Leistungen nicht anerkannt werden können - andernfalls müssen sie dies tun. Wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten/Praktika, berufliche Qualifikationen oder Vorqualifikationen einer berufsbildenden höheren Schule (z.B. HTL oder HAK) können bis zu einem Ausmaß von 90 ECTS-Punkten angerechnet werden.
"Learning Agreements" nach 100 ECTS
Nach Absolvierung von 100 ECTS können außerdem Studenten mit Unis "Learning Agreements" schließen. Diese umfassen konkrete Unterstützungen (z.B. bevorzugte Aufnahme in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl oder Rückerstattung von Studiengebühren) im Austausch gegen zu erbringende Studienleistungen.
Weitere geplante Neuerungen: Studenten sollen sich ab dem Studienjahr 2021/22 nun aus wichtigem Grund auch während des Semesters beurlauben lassen können. Inskribieren müssen sie dafür flotter: Die Ausnahmegründe für eine spätere Einschreibung werden eingeschränkt, außerdem werden die Fristen auf 31. Oktober (bisher 30. November) im Wintersemester bzw. 31. März (bisher 30. April) im Sommersemester verkürzt. Schließlich werden offiziell geschlechtsspezifische Titel möglich: Auf Urkunden kann damit eine" Dr.a", "Mag.a" oder ein "Dipl.Ing.x" (hochgestellt) für das dritte Geschlecht geführt werden.
Senate verlieren an Einfluss
Auch organisationsrechtlich sollen sich einige Dinge an den Unis ändern: Rektorate erhalten eine Art Richtlinienkompetenz für die Ausgestaltung von Studienplänen. Auch in einem anderen Punkt verlieren die (von Professoren, Mittelbau, Studenten und allgemeinem Personal beschickten) Senate an Einflussmöglichkeit: Bisher konnte die erste Wiederbestellung eines Rektors mit jeweils Zwei-Drittel-Mehrheit von Senat und Unirat erfolgen. Künftig reicht eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Unirats.
Wie gehabt mitbestimmen dürfen Studenten dagegen bei den vermutlich von 18. bis 20. Mai stattfindenden Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Derzeit gibt es in der ÖH eine Minderheitsexekutive mit Sabine Hanger von der VP-nahen AktionsGemeinschaft (AG) an der Spitze. Die linke Mehrheit in der ÖH-Bundesvertretung hatte sich zuletzt nach wochenlangen Querelen aufgelöst.
Mehr MINT- und Digitalisierungsplätze an FH
Änderungen gibt es auch an den Fachhochschulen (FH): Ab 1. Oktober gibt es dort 330 zusätzliche Anfänger-Studienplätze im Bereich Digitalisierung und MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Bereits ab 1. Jänner steigen die Fördersätze für die Betreiber um zehn Prozent.
Nach wie vor in Kraft sind die coronabedingten Einschränkungen im Lehrbetrieb der Hochschulen. Die meisten Lehrveranstaltungen werden via Distance Learning abgehalten, auch Prüfungen finden großteils online statt. Ausnahmen etwa für Laborübungen sind aber möglich und liegen in der Autonomie der Unis.
Laptops für Schüler und Ethikunterricht
Im Schulbereich bringt das Jahr 2021 jeweils ab Herbst günstige Notebooks bzw. Tablets für Schüler der fünften und sechsten Schulstufe sowie Ethikunterricht für Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, ab der neunten Schulstufe. Außerdem gibt es neue Kompetenzüberprüfungen für Schüler und coronabedingt erneut teils geänderte Maturaregeln.
Begonnen wird das Jahr wieder im Distance Learning. Bis 15. Jänner steht für die Schüler Fernunterricht auf dem Stundenplan. An den Schulen wird allerdings wie im zweiten Lockdown Betreuung angeboten, Oberstufenschüler können für kurze Präsenzphasen (etwa für Schularbeiten) auch in die Klassen kommen. Weiterhin aufrecht ist die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Schulgebäude - ausgenommen sind nur Volks- und Sonderschulen.
Mit Beginn des Schuljahrs 2021/2022 erhalten die Schüler der ersten und zweiten Klasse AHS-Unterstufe/Mittelschule sowie die gleichaltrigen Kinder an Sonderschulen stark verbilligt oder gratis mobile Endgeräte wie Notebooks oder Tablets. Voraussetzung ist ein spezifisches Digitalisierungskonzept am jeweiligen Schulstandort. Bezahlen müssen die Eltern 25 Prozent des Einkaufspreises, dafür geht das Gerät ins Eigentum des Schülers über. Gratis sind die Geräte unter anderem für Familien, die Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Notstandshilfe beziehen bzw. von den Rundfunkgebühren befreit sind. Auch Lehrer werden mit den mobilen Geräten ausgestattet.
Ethik bei Abmeldung von Religion verpflichtend
Zur Teilnahme am Ethikunterricht werden im Schuljahr 2021/22 jene Schüler der neunten Schulstufe verpflichtet, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Ausgenommen davon sind Berufsschulen und Polytechnische Schulen. Unterrichtet wird das Fach zwei Stunden pro Woche. In den Jahren darauf wird die Teilnahmeverpflichtung nach und nach auf alle Oberstufenklassen ausgeweitet. Teils mit dem Ethikunterricht verbunden sind auch höhere Ausgaben für Schulbücher: Aufgrund der dafür nötigen zusätzlichen Bücher sowie mehr digitalen Angeboten steigt das Schulbuchbudget für 2021/22 um 12,6 Mio. Euro.
Matura wird verschoben
Änderungen gibt es auch bei der Matura: Das betrifft vor allem die Mathematik-Klausur an den AHS. Der textlastige zweite Teil wird gegenüber den Grundlagenaufgaben des ersten Teils weniger stark gewichtet, bei manchen Aufgaben gibt es eine "Best-of"-Wertung. Das bedeutet, dass für die Benotung nur jene herangezogen werden, in denen die meisten Punkte erzielt wurden.
Wie schon 2020 wird die Matura 2021 coronabedingt außerdem verschoben: Start der schriftlichen Klausuren ist am 20. Mai. Anders als in diesem Jahr gibt es aber eine verpflichtende mündliche Reifeprüfung (ab 7. Juni). Für diese können die Themenbereiche um bis zu ein Drittel gekürzt werden, wenn sie im Unterricht nicht ausreichend behandelt wurden. Vorwissenschaftliche Arbeiten bzw. Diplomarbeiten müssen nicht präsentiert werden. Beibehalten wird die heuer eingeführte Einbeziehung der Jahresnote in die Maturanote - allerdings ab 2021 nur, wenn mindestens 30 Prozent der Punkte bei der Maturaprüfung erreicht werden. Außerdem erhalten die Maturanten auch 2021 wieder eine Stunde länger Zeit für die Klausuren.
Bildungsstandards werden neu aufgesetzt
Neu aufgesetzt wird ab 2021 auch die Überprüfung der Bildungsstandards, die festlegen, welche Lernziele die Schüler erreichen sollen. Die bisher optionale Informelle Kompetenzmessung (IKM) wird im Frühjahr in der 3. Schulstufe sowie im Herbst auf der 7. Schulstufe verpflichtend: Im April/Mai wird in den 3. Klassen Volksschule in Deutsch und Mathe getestet, im Oktober und November folgen dann Deutsch, Mathe und Englisch in den dritten Klassen AHS/Mittelschule. Ab 2021/22 kommt dann mit den IKM Plus ein neues Messinstrument zum Einsatz, das zunächst in der 3. und 7. Schulstufe und ab 2022/23 auch in der 4. und 8. Schulstufe flächendeckend eingesetzt werden soll.
Apropos Tests: Im Frühjahr wird an den Volksschulen auch die internationale Lesestudie PIRLS durchgeführt. Ergebnisse kommen aber erst Ende 2022.