ÖH-Chefin darf doch nicht in den Universitätsrat
Die Vorsitzende der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), Keya Baier, darf ihre Nominierung in den Universitätsrat der Uni Salzburg doch nicht antreten. Grund ist eine Unvereinbarkeit mit diversen Funktionen bei den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS). Das Universitätsgesetz (UG) schließt Funktionäre politischer Parteien für vier Jahre von einer Mitgliedschaft in einem Uni-Rat aus. An ihrer Stelle nominierte die Regierung am Mittwoch Gabriele Ambros nach.
Die Regierung hatte im November 59 Universitätsräte für die Jahre 2023 bis 2028 neu bzw. wiederbestellt. Amtsantritt ist am 1. März. Uniräte bilden eine Art Aufsichtsrat an den Universitäten, deren Mitglieder zur Hälfte von der Regierung und zur Hälfte von den Unis selbst entsandt werden, und spielen u.a. eine wesentliche Rolle bei der Rektorenbestellung.
Mit Baier wäre erstmals eine amtierende ÖH-Chefin in einen Unirat entsendet worden. Das hat schon damals für Kritik gesorgt - allerdings war jetzt nicht ihre ÖH-Tätigkeit Grund für die Verweigerung der Bestellung, sondern ihre Funktionen bei den GRAS. Aus dem Parteiengesetz ergibt sich nämlich, dass auch die Studierendenorganisation einer Partei selbst als politische Partei gilt.
Das war bei der Nominierung aber offenbar niemandem bewusst. Laut Ministerratsvortrag hat erst Baier selbst auf ihre GRAS-Funktion aufmerksam gemacht.
Für sie rückt nun die Präsidentin der Forschung Austria, Gabriele Ambros, nach. Sie hat bereits ausgiebig Ratserfahrung: Unter anderem war sie bereits im Universitätsrat der Technischen Universität Graz, im Forschungsrat oder im Aufsichtsrat des Wissenschaftsfonds FWF tätig.