Nationalrat beschließt Mindeststudienleistung
Der Nationalrat hat Studierenden Mindestanforderungen für ihr Studium verpasst. Die entsprechende Novelle des Universitätsgesetzes ist am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition angenommen worden. Konkret ist die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester vorgesehen.
Allzu viel ist das nicht. Diese Zahl an ECTS-Punkten entspricht knapp einem Achtel jener Leistung, die es für die Mindeststudiendauer bräuchte. Dennoch empörte sich die SPÖ. Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl meinte, dass angesichts der widrigen Umstände durch die Pandemie jetzt Unterstützung und nicht Verschärfung angebracht wäre. Ihre Parteikollegin Katharina Kucharowits verwies auf Studenten mit Jobs oder Pflegeverpflichtungen.
Wirksam ab 2022/2023
Grünen-Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger beschwichtigte mit Blick auf Corona, dass die neuen Regelungen ohnehin erst 2022/2023 wirksam würden. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) gab zu bedenken, dass manche sogar höhere Anforderungen befürwortet hätten. Für FP-Mandatar Kassegger handelt es sich bei der Regelung um ein Verwaltungsmonster, das einem Schildbürgerstreich gleiche.
Freiheitliche und NEOS kritisierten die Novelle insgesamt als eher ambitionslos. NEOS-Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre meinte: "Es fehlt an Mut, es fehlt an Vision." Für den Freiheitlichen Axel Kassegger ist weiter eine echte Studienplatzfinanzierung ausständig. Es werde nur verwaltet. Faßmann sah hingegen einen "runden Entwurf".
Neu geregelt werden mit der Novelle auch Kettenverträge an den Unis. Damit soll sicher gestellt werden, dass diese nicht quasi endlos gehen können. Zusätzlich wird die Basis dafür geschaffen, dass bei Titel das Geschlecht ausgewiesen werden kann, bei Frauen mit einem hinan gestellten "a" bei diversen Personen mit einem "x".