Rektorswahl an der Uni Salzburg: Entscheidung dürfte gefallen sein
Die seit über einem Jahr dauernde Rektorensuche an der Universität Salzburg dürfte jetzt entschieden sein: Einer der zwei verbliebenen Kandidaten warf am Montag das Handtuch, unter anderem wegen "unzulässiger Einmischung des Landeshauptmannes in das Wahlverfahren" und ungleicher Behandlung der Kandidaten durch das Ministerium. Das Wahlverfahren wird nun mit der einzig verbliebenen Kandidatin, der bisherigen Rektorin der Universität von Aruba, Viola Heutger, fortgesetzt.
Der Vorsitzende des Senats, Wolfgang Faber, und die Vorsitzende des Universitätsrats, Marianne Schulze, informierten heute, Montag, die Universitätsangehörigen in einem gemeinsamen Schreiben, dass Martin Hitz (derzeit Senatsvorsitzender der Universität Klagenfurt) nicht mehr für das Amt des Rektors zur Verfügung stehe. Das Wahlverfahren werde daher mit Heutger fortgesetzt, heißt es in dem Schreiben. Derzeit liegt der Wahlvorschlag (noch mit beiden Namen) beim Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen. Sobald dessen Stellungnahme vorliegt, bleiben dem Universitätsrat vier Wochen für die Wahl.
Als Grund für seinen Rückzug nannte Hitz "die nun vorliegende Entscheidung (des Bundesverwaltungsgerichtes, dass ein Zweier-Vorschlag rechtens ist, Anm.) und die unzulässige Einmischung des Landeshauptmannes in das Wahlverfahren". Und weiter: "Die nicht äquidistante Behandlung der Kandidat*innen durch das Bundesministerium, wie sie nunmehr auch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts festgestellt wurde, indem etwa lediglich der frühere Rektor zur Stellungnahme aufgefordert wurde und dabei auch als vertraulich zu klassifizierende Unterlagen erhalten haben soll, ... zeugen von einer gravierenden Ungleichbehandlung der Kandidat*innen."
Das Verfahren zog sich dermaßen in die Länge, weil der Uni-Senat dem Uni-Rat nur zwei statt der üblichen drei Namen für die Wahl der neuen Rektorin bzw. des neuen Rektors vorschlug. Der bisherige Rektor, Hendrik Lehnert, war damit aus dem Rennen. Sechs der 26 Senatsmitglieder legten gegen diese Entscheidung aber Aufsichtsbeschwerde beim Wissenschaftsministerium ein. Sie hätten Lehnert gerne auf dem Wahlvorschlag gesehen und kritisieren, dass dem Universitätsrat nur zwei "geeignete Kandidaten" vorgeschlagen wurden, obwohl das Universitätsgesetz einen Dreiervorschlag erfordere.
In der Folge hob das Ministerium per Bescheid den Zweier-Vorschlag auf. Diesen Bescheid beeinspruchte wiederum der Senat beim Bundesverwaltungsgericht, und dieses hob den Bescheid vorige Woche ersatzlos auf und ließ auch eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zu.