Nur eine "Handvoll Pflanzen" durch NGT kommerziell genutzt
Noch sind in der EU keine mit Neuer Gentechnik (NGT) erzeugten Pflanzen zugelassen. Laut der NGO Global 2000 gibt es lediglich einen Antrag für einen derart erzeugten Mais. Global gebe es trotz einfacher Zulassungen erst eine "Handvoll Pflanzen", die kommerziell angebaut werden. In den USA seit 2016 etwa den herbizidresistenten Raps der Firma Cibus und seit 2018 die Sojasorte von Calyxt. Frischer ist die Anfang 2021 in Japan zugelassene "CRISPR-Tomate" von Sanatech Seed.
Die NGO berichtete im Vorjahr zwar unter Berufung auf Unternehmensangaben und die landwirtschaftliche Fachpresse, dass sich damals rund 120 Pflanzen in der Kommerzialisierungs- und Entwicklungspipeline befunden hätten, befürchtete vorerst jedoch keine "Flut" neuer Pflanzen: "Zum einen mehren sich die Fälle, in denen bereits zur Kommerzialisierung angekündigte Produkte ohne weitere Begründung wieder aus der Vermarktungspipeline verschwinden, zum anderen wird der Zeitpunkte der Markteinführung neuer Pflanzen immer wieder verschoben", hieß es.
Ein nicht-bräunender Champignon
Schon länger in der Warteschleife hängt auch ein nicht-bräunender Champignon, einer der ersten mittels CRISPR/Cas veränderten Organismen mit entsprechender medialer Aufmerksamkeit. Das Erbgut der Pilze wurde in diesem Fall an mehreren Stellen gleichzeitig verändert, mit dem Effekt, dass die normalerweise durch Kontakt mit Sauerstoff ausgelösten Oxidations- und damit Bräunungsprozesse nicht stattfinden und der Pilz so sein "Shelf-life" verlängert, also länger frisch aussieht. Die zuständige US-Behörde APHIS (Animal and Plant Health Inspection Service) ließ den Pilz bereits 2016 ohne weitere Auflagen zu, "obwohl durch diesen Eingriff diverse unerwünschte Nebeneffekte - z. B. die Bildung allergener Stoffe - möglich sind", warnte Global 2000.
Auch die japanische Tomate hat einen schweren Start, wie die NGO auf APA-Anfrage berichtet. Wie in den USA kann die Tomate wegen der japanischen Gentechnik-Deregulierung ohne GVO-Zulassung vermarktet werden. Nach Aussagen einer japanischen Verbraucherschutzorganisation gab es keine eingehende Untersuchung der Risiken, hieß es unter Hinweis auf Testbiotech, einem deutschen Institut zur Folgenabschätzung in der Biotechnologie. Um die sogenannte GABA-Tomate gibt es jedoch Streit um Patentrechte, die den kommerziellen Verkauf des Saatguts erschweren würden.
Den Zusatznamen GABA erhielt das Gemüse deswegen, weil der gleichnamige Inhaltsstoff um ein etwa fünffaches höher als in Tomaten aus konventioneller Züchtung ist. GABA steht für γ-Aminobuttersäure und soll die Übertragung bestimmter Reize im zentralen Nervensystem hemmen, weshalb dem Stoff eine blutdrucksenkende, beruhigende Wirkung zugesprochen wird. Zudem wird GABA als Anti-Stress-Mittel in Nahrungsergänzungsprodukten verkauft.