Fragen und Antworten zu Schule ab 17. Mai
Am 17. Mai startet nach den Volksschulen auch an den weiterführenden Schulen wieder der tägliche Präsenzunterricht für alle Schüler. Im Anschluss Fragen und Antworten dazu.
Frage: Wie ändert sich der Schulbetrieb ab 17. Mai?
Antwort: Ab den Mittelschulen/AHS-Unterstufen wird der Unterricht von Schichtbetrieb auf fünf Tage Präsenzunterricht für alle Schüler umgestellt. Damit gilt dann die gleiche Regelung wie schon jetzt an den Volksschulen, auch Abschlussklassen und Klassen mit weniger als 18 Schülern dürfen schon jetzt vom Schichtbetrieb abgehen.
Frage: Wer darf am Präsenzunterricht teilnehmen?
Antwort: Kinder, die sich direkt an der Schule einem Antigen-Schnelltest ("Nasenbohrertest") unterziehen bzw. am Testtag einen negativen PCR-Test (72 Stunden alt) oder Antigentest (48 Stunden alt) einer befugten Stelle vorlegen, in den letzten sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben oder geimpft sind. Daheim testen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen behinderte Schüler. Für alle anderen heißt es weiter Distance Learning, zuletzt haben rund 10.000 Schüler die Testung verweigert.
Frage: Wie oft wird getestet?
Antwort: Jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag. Die Tests gelten auch für 48 Stunden als Eintrittstests für Gastro, Friseur etc. Dafür erhalten die Schüler Sticker, die sie sich selbst in einen Pass kleben können.
Frage: Müssen Masken getragen werden?
Antwort: Ja, je nach Altersgruppe gibt es aber unterschiedliche Vorgaben. An den Volksschulen reicht ein Mund-Nasen-Schutz (MNS), der am eigenen Sitzplatz abgenommen werden darf. An den Unterstufen muss der MNS auch im Unterricht aufgesetzt bleiben, an den Oberstufen ist eine FFP2-Maske nötig.
Frage: Gibt es noch Schularbeiten oder Tests?
Antwort: Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings darf pro Unterrichtsfach maximal eine Schularbeit im Sommersemester stattfinden. Tests sind erlaubt, wobei aber in AHS und Berufsschulen solche nicht in Schularbeitsfächern anberaumt werden dürfen. Schwerpunkt bei der Benotung soll laut Ministeriums-Erlass auf der Mitarbeit liegen. Dafür sind auch kürzere schriftliche Feststellungen wie Stundenwiederholungen möglich. Schüler, die mündliche Prüfungen absolvieren wollen, soll dies "nach Möglichkeit" gewährt werden.
Frage: Findet Sportunterricht statt?
Antwort: Ja, das hat er auch bisher schon. Nach wie vor soll nach Möglichkeit im Freien geturnt werden, Masken sind nicht erforderlich. Kontaktsportarten wie Ball- oder Teamsportarten sowie Übungen mit Kontakt (zB. Helfen und Sichern) sind aber nur dann erlaubt, wenn der Zweimeter-Abstand nur kurzfristig unterschritten wird. In jenen Klassen, in denen Schwimmen am Lehrplan steht, ist diese Sportart prioritär zu behandeln - es sollen also Schwimmeinheiten möglichst nachgeholt werden.
Frage: Wie sieht es mit dem Sitzenbleiben aus?
Antwort: Hier gilt praktisch die gleiche Regelung wie im Vorjahr. Mit einem einzigen Fünfer dürfen Schüler automatisch ins nächste Schuljahr aufsteigen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das betreffende Fach schon im Vorjahr negativ beurteilt wurde. Bei zwei oder mehr Fünfern kann die Lehrer-Konferenz ebenfalls den Aufstieg zulassen (auch in diesem Fall aber nur, wenn diese Fächer im Vorjahr positiv abgeschlossen wurden). Ganz grundsätzlich nicht möglich ist ein Aufstieg mit "Fleck" in "auslaufenden" Fächern - also solchen, die in späteren Schuljahren nicht mehr am Stundenplan stehen.
Frage: Kann ich trotzdem zur Nachprüfung antreten?
Antwort: Ja. Unabhängig von der Entscheidung der Klassenkonferenz dürfen zwei Wiederholungsprüfungen abgelegt werden. Das ist deshalb wichtig, damit man bei Bestehen eventuell auch in späteren Jahren von der Aufstiegsklausel Gebrauch machen kann. Schafft man außerdem bei zwei Fünfern auch nur eine Nachprüfung, darf man mit dem anderen automatisch aufsteigen.
Frage: Was ist mit Sportwochen, Schulfesten, Exkursionen etc.?
Antwort: Mehrtägige Schulveranstaltungen wie Sportwochen bleiben untersagt. Eintägige Schulveranstaltungen dürfen dagegen "unter strikter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen und Durchführung einer Risikoabwägung stattfinden".
Frage: Was ist mit von Vereinen an den Schulen abgehaltenen Kursen?
Antwort: Diese dürfen nur im Freien stattfinden - und unter Einhaltung entsprechender Präventions- und Hygienemaßnahmen. Basketball-Training im Turnsaal geht also nicht, am Schulhof grundsätzlich schon.