TU Linz, IDSA, IT:U - Neue Uni als Mischform
Nach wie vor umstritten ist die neue öffentliche technische Universität in Linz. Von der geplanten Konstruktion her bildet sie eine Mischform - die im Begutachtungsentwurf gewählte Variante orientiert sich zwar am Universitätsgesetz, weicht aber in durchaus zentralen Punkten wieder von diesem ab. Das betrifft etwa Punkte wie die Bestellungsmodalitäten für die Leitungsfunktionen und zieht sich über die Stellung der Studierenden bis zur Qualifikation der Professoren.
Schon der Name ist schon eine Mischung. Die lange Zeit unter dem Arbeitstitel Technische Universität Linz (TU) Linz firmierende Einrichtung soll laut Begutachtungsentwurf Institute of Digital Sciences Austria (IDSA) heißen, hat sich aber aufgrund von Verwechslungsgefahr als Marke IT:U (Interdisciplinary Transformation University Austria) gegeben.
Bewusst andere Namen hat man auch den Führungsgremien gegeben. Was an den anderen öffentlichen Unis Universitätsrat, Rektor und Senat heißt, nennt sich am IDSA/IT:U Kuratorium (Board of Trustees), Präsident (President) und Universitätsversammlung (University Assembly). Auch die Bestellung und Funktionen sind teils andere. So wird das IDSA-Kuratorium zwar ähnlich wie der Universitätsrat je zur Hälfte von Bundesregierung und Universitätsversammlung bestellt. Allerdings hat beim IDSA auch das Land Oberösterreich (das laut Gesetzesvorschlag zur Erhaltung beitragen muss) für einen der Bundesregierung zustehenden Sitz ein Nominierungsrecht.
IDSA darf Studienbeiträge von allen Studierenden einheben
Unterschiede gibt es auch bei der Präsidentenwahl: Während der Rektor an allen anderen Unis aus einem vom Senat erstellten Dreiervorschlag durch den Universitätsrat bestellt wird, hat die Universitätsversammlung am IDSA diese Mitwirkungsmöglichkeit nicht. Abseits der Bestellungsmöglichkeit für die Kuratoriumsmitglieder (und der Festlegung von deren Vergütung) kommt der Universitätsversammlung außerdem generell nur beratende Funktion zu - nicht einmal die Studienpläne, eigentlich eine Kernaufgabe der Senate an den Unis, kann sie erlassen. Diese Aufgabe kommt am IDSA dem Kuratorium zu. Deutlich stärker als die Stellung eines Uni-Rektors ist auch die Stellung des IDSA-Präsidenten.
Deutliche Unterschiede gibt es auch bei den Studierenden. "Die Rechtsbeziehungen zwischen der Universität und ihren Studierenden sind privatrechtlicher Natur", heißt es etwa im IDSA-Gesetz. Außerdem darf das IDSA Studienbeiträge von allen Studentinnen und Studenten einheben, während an "normalen" Unis lediglich Langzeit-Studierende zahlen müssen. Auch die Höhe der Studiengebühren sind für das IDSA nicht explizit geregelt. Sie müssen nur "sozial verträglich gestaltet sein und dürfen kein unzumutbares Hindernis für den Zugang zur universitären Bildung darstellen". Keine Unterschiede gibt es dagegen in puncto Studienförderung und ÖH-Mitgliedschaft.
Ebenfalls andere Regeln gelten für die Beschäftigten der neuen technischen Uni: Sie fallen nicht unter den Kollektivvertrag der Universitäten. Bei den Professoren gibt es das IDSA von der Qualifikation her billiger. Während im Universitätsgesetz eine "entsprechend hohe wissenschaftliche oder künstlerische und berufliche Qualifikation für das Fach" erforderlich ist, reicht am IDSA auch alternativ "eine berufliche Qualifikation und wissenschaftliche Erfahrung für das Fach".