Forschungsrat empfiehlt Zugang zu Registerdaten für die Wissenschaft
Der Forschungsrat kritisiert, dass in Österreich große Datenmengen der öffentlichen Hand, die vielfach in sogenannten Registern gespeichert werden (Registerdaten), bisher für Wissenschaft und Forschung größtenteils nicht zugänglich seien. Auf Basis solcher Daten könnten Forscher allerdings künftig noch mehr zur Lösung sowohl medizinischer als auch gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen, wie die Covid-19-Pandemie zeige, heißt es in der Aussendung des Rats.
Diese Meldung wurde aktualisiert. Neu: Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS durch Bildungsminister Faßmann in den letzten drei Absätzen
"Hierzulande werden die Möglichkeiten der Digitalisierung noch viel zu wenig genutzt", erklärte Helga Nowotny, Mitglied des Rates für Forschung und Technologieentwicklung (RFT). Sie verweist auf Länder wie Dänemark, Niederlande oder Schweden, wo der Zugang zu Mikrodaten deutlich forschungsfreundlicher gestaltet sei. Auch die baltischen Staaten hätten schon vor 30 Jahren begonnen, die öffentlichen Bereiche vom Gesundheitswesen bis zum Wahlsystem zu digitalisieren.
Das Beratungsgremium fordert die Bundesregierung auf, "die nationalen Rahmenbedingungen für datengetriebene Wissenschaft zu optimieren". Es empfiehlt, das geplante "Austrian Micro Data Center" (AMDC) rasch umzusetzen und die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen auszuarbeiten. Regulierungen, die vor Datenmissbrauch schützen, seien dabei unerlässlich. Der Zugang zu und die Nutzung von Daten müsse geregelt und kontrolliert werden.
Der Forschungsrat empfiehlt einen regulierten Zugang zu Individualdaten aus den Registern der öffentlichen sowie der amtlichen Statistik über sichere und einfache Remote-Zugänge. "Nur so können der Wissenschaft und Forschung die notwendigen Puzzleteile in die Hand gegeben werden, die zur Lösung kommender Herausforderungen im Gesundheitswesen und im Kampf gegen eine drohende Wirtschafts- und gesellschaftliche Krise notwendig sind", heißt es in der Aussendung.
AMDC als Aufgabe für Statistik Austria
Einrichtung und Betrieb des von der Regierung geplanten AMDC soll explizit als Aufgabe der Statistik Austria verankert werden. Das erklärte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS. Voraussetzung für die Schaffung des AMDC sei sowohl eine Novellierung des Bundesstatistikgesetzes 2000 als auch eine Novellierung des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG). Damit soll der Zugang zu Mikrodaten der Statistik Austria sowie zu den Registerdaten der Bundesministerien unter kontrollierten Bedingungen gewährt und die Möglichkeit einer Verknüpfung dieser Daten über das AMDC geschaffen werden. Die bisher dezentral organisierte Registerforschung solle "zentral über die Statistik Austria, als one-stop-shop für die Wissenschaft" abgewickelt werden.
Wann das AMDC seinen Betrieb aufnehmen wird, darüber macht Faßmann keine Angaben. Derzeit würden interministerielle Gespräche stattfinden. Zuständig für die Novellierung des Bundesstatistikgesetzes sei das Bundeskanzleramt, für jene des FOG das Bildungsministerium. Letzteres hat 490.000 für die Implementierung des AMDC in seiner Budgetplanung vorgesehen.
Geplant sei, Daten der amtlichen Statistik sowie Registerdaten aller Bundesministerien, die diese mittels Verordnung freigeben, zugänglich zu machen. Für die Freigabe der Registerdaten sei eine gemeinsame Verordnung der jeweils betroffenen Ressorts mit dem Bildungsministerium vorgesehen. Welche Registerdaten freigegeben werden, obliege den jeweiligen Ministerien selbst. Die Zugangsvoraussetzungen zum AMDC würden im Bundesstatistikgesetz 2000 geregelt und damit in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fallen, heißt es in der Anfragebeantwortung.
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