BMBWF/uniko: Laufender Betrieb der Universitäten für 2023 möglich
Das BMBWF und die uniko haben sich dabei auf einen Kompensationsmechanismus geeinigt, der in gemeinsamen Schritten die Absicherung der tatsächlich anfallenden Mehrkosten der gesamten Leistungsvereinbarungsperiode sicherstellen soll, um Personalabbau und den Rückbau zentraler Leistungen zum Nachteil der Studierenden zu verhindern. Der laufende Betrieb der Universitäten ist für das Jahr 2023 unter der Voraussetzung möglich, dass neben den bisher zugesagten Mitteln Sparmaßnahmen der Universitäten und die Verwendung von Rücklagen der Universitäten zum Einsatz kommen. Mit dieser der Ausnahmesituation geschuldeten Überbrückungslösung kann, falls erforderlich und vertretbar, von einer ausgeglichenen Bilanzierung über die LV-Periode abgesehen werden. Nach Ablauf des ersten Quartals 2023 wird das BMBWF gemeinsam mit der uniko und den einzelnen Universitäten die jeweils aktuelle Situation sowie einen möglichen zusätzlichen Bedarf für 2024 evaluieren, da sich aufgrund der derzeit volatilen Lagen noch keine belastbaren Vorhersagen treffen lassen. Das Einbringen der universitären Rücklagen wird in der Budgetierung der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2025 bis 2027 im Sinne eines Sockels berücksichtigt werden und unter Bedachtnahme auf die im Regierungsprogramm festgehaltenen Zielwerte erfolgen.
Rückfragehinweis: Andreas Jilly Pressesprecher des Bundesministers Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5, 1010 Wien Tel.: +43 1 53120 – 5025 andreas.jilly@bmbwf.gv.at MMag. Marion Gollner Österreichische Universitätenkonferenz +43 (0)1 310 56 56 - 24 marion.gollner@uniko.ac.at www.uniko.ac.at
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