Rektorswahl an der Uni Salzburg: BVwG gibt Uni-Senat recht
Die turbulente Suche nach einer neuen Rektorin oder einem neuen Rektor für die Universität Salzburg ist um eine Facette reicher: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nun der Beschwerde des Uni-Senats gegen einen Bescheid des Wissenschaftsministerium stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wurde ersatzlos aufgehoben, teilte der Vorsitzende des Senats am Freitag mit. Der vom Ministerium als ungültig erklärte Zweier-Wahlvorschlag für die Uni-Führung war demnach rechtmäßig.
Für den früheren Rektor ist das keine gute Nachricht. Hendrik Lehnert, von Oktober 2019 bis September 2023 Rektor der Universität Salzburg, würde gerne eine zweite Amtszeit bestreiten. Er gilt universitätsintern aber als umstritten. Der Deutsche war im Februar dieses Jahres vom Senat überraschend aus dem Rennen für eine Wiederwahl genommen worden. Sein Name fand sich nicht mehr auf dem Wahlvorschlag, den der Senat laut Universitätsgesetz an den Universitätsrat übermitteln muss. Das ist jenes Gremium, das letztlich die neue Rektorin oder den neuen Rektor kürt.
Die Senatsmitglieder einigten sich damals mehrheitlich auf einen Zweier-, statt des üblichen Dreiervorschlags. Die Wahl fiel auf die Rechtswissenschafterin Viola Heutger, derzeit Rektorin der Universität von Aruba, und den österreichischen Informatiker und derzeitigen Senatsvorsitzenden der Universität Klagenfurt, Martin Hitz. Gegen diese Entscheidung legten jedoch sechs der 26 Senatsmitglieder Aufsichtsbeschwerde beim Wissenschaftsministerium ein. Sie hätten Lehnert gerne auf dem Wahlvorschlag gesehen und kritisieren, dass dem Universitätsrat nur zwei "geeignete Kandidaten" vorgeschlagen wurden, obwohl das Universitätsgesetz einen Dreiervorschlag erfordere. Die Senatsmehrheit hatte hingegen argumentiert, dass ein Zweiervorschlag - wenn begründet - durchaus legitim sei.
Keine Revision beim Verwaltungsgerichtshof
Die Amtszeit von Rektor Lehnert war im Herbst schon drei Tage abgelaufen, da entschied das Wissenschaftsministerium und hob mit Bescheid vom 3. Oktober den Zweier-Wahlvorschlag des Senats auf. Von "gravierenden formellen und materiellen Mängeln" des Senatsvorschlage und der dazugehörigen Begründung, warum Lehnert nicht Teil des Vorschlags sei, war darin die Rede. Dagegen legte der Senat - wiederum mit Mehrheitsbeschluss - am 17. Oktober beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein - und bekam nun Recht.
Wie der Vorsitzende des Unisenats, Wolfang Faber, am Freitag in einem Schreiben Universitätsangehörige, Studierende, Lehrende und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter informierte, habe das Bundesverwaltungsgericht auch das vom Ministerium eingeleitete Aufsichtsverfahren eingestellt. "Die dadurch eingetretene 'Sperrwirkung' ist nunmehr beseitigt und das Verfahren zur Wahl einer Rektorin bzw. eines Rektors kann daher jetzt fortgesetzt werden", teilte er mit. Überdies habe der BVwG eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof für nicht zulässig erklärt.
"Das Bundesverwaltungsgericht hat damit in einer für die Universität Salzburg eminent wichtigen Angelegenheit beeindruckend rasch entschieden", betonte Faber. Der Senat habe bereits heute den Wahlvorschlag samt der vom Gesetz vorgeschriebenen Begründung dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) vorgelegt. Gleichzeitig sei der Wahlvorschlag auch dem Universitätsrat übermittelt worden, damit dieser die Wahl durchführen kann, sobald eine Entscheidung des AKG vorliege.
Unklar war zunächst, ob die Kandidatin und der Kandidat am Zweiervorschlag überhaupt noch als Rektorin oder Rektor zur Verfügung stehen würden. Seit Ende der Amtszeit von Lehnert mit 30. September wird die Universität Salzburg interimistisch von den Vizerektoren geleitet.