Lehrerausbildung - Bericht empfiehlt Reform der Aufnahmeverfahren
Die Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien sollen reformiert werden. Das empfiehlt ein Evaluationsbericht im Auftrag des Qualitätssicherungsrats für die Pädagoginnen- und Pädagogenbildung. So soll etwa ein österreichweit einheitliches Anforderungsprofil für Primar- und Sekundarstufe erstellt werden. Außerdem werden in Zeiten des Lehrermangels weniger aufwändige Eignungsverfahren zur Diskussion gestellt.
Die Lehrerausbildung erfolgt derzeit in insgesamt vier Verbünden von Pädagogischen Hochschulen (PH) und Universitäten. Während Volksschullehrer an den PH studieren, absolvieren Sekundarschullehrer (AHS, BMHS, Mittelschule) ihr Studium an PHs und Unis.
"Eine zentrale Erkenntnis dieser Evaluation ist, dass in Österreich aktuell eine uneinheitliche Auffassung darüber besteht, welche Fähigkeiten, Kompetenzen und Eigenschaften Bewerberinnen und Bewerber als Eignung für ein Lehramtsstudium für die Primarstufe und für die Sekundarstufe Allgemeinbildung mitbringen müssen", heißt es im Bericht. "Dies bedeutet, dass kein österreichweites, einheitliches Anforderungsprofil existiert, wodurch die Vergleichbarkeit der Eignungsbeurteilungen, österreichweit betrachtet, nicht sichergestellt ist."
Für die Sekundarstufe Allgemeinbildung gibt es aktuell drei unterschiedlich ausgestaltete Aufnahmeverfahren. Die Verfahren für die Volksschule unterscheiden sich hinsichtlich Anforderungsprofil, den eingesetzten Methoden zur Eignungsfeststellung und den Selektionskriterien nicht nur zwischen den Verbünden selbst, sondern sogar innerhalb mancher Verbünde selbst je nach Hochschule.
Die Evaluierung empfiehlt neben einem österreichweit einheitlichen Anforderungsprofil für alle Lehramtsstudien auch die Einführung gleicher Grundprinzipien bei allen Aufnahmeverfahren. Sie sollten etwa die gleiche Anzahl an Stufen und gleiche Selektionskriterien aufweisen sowie eine gleiche Dauer und ähnlichen Aufwand für alle Bewerber beinhalten.
Gesetzliche Vorgaben überarbeiten
Ganz generell müssten gesetzliche Vorgaben, die auf die Feststellung der Berufseignung in Aufnahmeverfahren abzielen, überarbeitet werden. Stattdessen sollte auf die Eignung für das Studium abgezielt werden. "Eine Prognose der Berufseignung zum Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens ist mit Blick auf eine mehrjährige Entwicklung der Studienbewerberinnen und -bewerber sowie mit Blick auf die Messgüte problematisch", heißt es im Bericht. Eignungsbeurteilung, speziell mit Blick auf die Berufseignung, müsse "als Prozess über längere Zeiträume (d.h. auch während des Studiums) verstanden werden".
Zur Diskussion stellt der Bericht auch die Problematik von Aufnahmeverfahren in Zeiten des Lehrermangels: "Der aktuelle Lehrkräftemangel sowie nicht übermäßig hohe Zahlen an Bewerberinnen und Bewerbern für das Lehramtsstudium (insbesondere in Hinblick auf bestimmte Unterrichtsfächer), sind Rahmenbedingungen, die einer strengeren Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern entgegenstehen, wenn man die Anzahl an Lehrkräften in der Zukunft nicht noch weiter reduzieren will."
Der Bericht warnt deshalb vor zusätzlichen Anforderungen für Bewerber, deren Messung typischerweise schwieriger sei (z.B. Persönlichkeitseigenschaften). Die aktuellen Bedingungen würden "eher für eine Reduzierung der Anforderungen und der Dauer der Verfahren" sprechen. Explizit "leichtere" Aufnahmeverfahren will man aber auch nicht vorschlagen. Begründung: "Die Teilnahme an einem 'schlankeren', womöglich leichteren Eignungsverfahren würde den wahrgenommenen Wert der Eignungsfeststellung, und womöglich in weiterer Folge den wahrgenommenen Wert des Lehramtsstudiums, bei den Bewerberinnen und Bewerbern verringern."