Das bringt 2025 - Zuverdienstgrenze für Studierende automatisch höher
Erstmals wird die Zuverdienstgrenze für Studierende am Jahresbeginn an die Inflation angepasst - 17.212 Euro können sie künftig pro Jahr verdienen, ohne den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu verlieren. Ab 2025 passiert diese jährliche Valorisierung automatisch. Auch die übrigen Familienleistungen werden um 4,6 Prozent erhöht. Weiter geht die schrittweise Anpassung des Frauenpensionsalters.
Schon seit 2023 jährlich valorisiert werden die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, der Familienzeitbonus und das Schulstartgeld. Eine Familie mit zwei Kindern könne laut Familienministerium 2025 bis zu 1.400 Euro mehr an Familienleistungen erhalten. Die Zuverdienstgrenze steigt ebenfalls um 4,6 Prozent, 2024 lag sie bei 16.455 Euro. Alleinverdienende und Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahren, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten ab 2025 einen Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag - nämlich monatlich 60 Euro pro Kind.
Ausbau der Kinderbetreuung
Weiter fließt Geld in den Ausbau der Kinderbetreuung - konkret rund 516 Mio. Euro aus dem Zukunftsfonds des Finanzausgleichs sowie 200 Mio. Euro aus der "Kindergartenmilliarde". Von 2024 bis 2030 sollen 4,5 Mrd. Euro zusammenkommen. Aufschluss über die Inanspruchnahme elementarer Bildung im Kindergartenjahr 2024/25 sollen ein Monitoring-Bericht sowie ein Dashboard bieten, die im Sommer erscheinen.
Erhöht wird weiterhin das Frauenpensionsalter: Frauen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 1964 geboren wurden, können mit 61 Jahren in Pension gehen. Bis 2033 soll das Antrittsalter der Frauen - wie jenes der Männer - bei 65 Jahren liegen.