Dramatische Einbußen für Österreichs Wissenschaft, Forschung und Innovation
Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung hat wenige Tage vor Ende seiner aktuellen Funktionsperiode (2015-2020) eine Empfehlung zur Implementierung eines "Fonds Zukunft Österreich" vorgelegt, um die Fördermittel für Wissenschaft, Forschung und Innovation langfristig zu sichern.
"Wissenschaft und Forschung sind kein Luxus, sondern die Basis für den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolg sowie für eine hohe Innovationsaktivität – auch und gerade angesichts der aktuellen Corona-Pandemie", mahnt Hannes Androsch, Vorsitzender des Rats für Forschung und Technologieentwicklung, zum Ende seiner Amtszeit. Er fordert daher einmal mehr die von der Regierung wiederholt angekündigten Verbesserungen in der Forschungsförderung ein und verweist dabei auf die Nationalstiftung FTE, die laut aktuellem Regierungsprogramm zu einem "Fonds Zukunft Österreich" für Forschung, Technologie und Innovation weiterentwickelt werden soll.
Auch der stv. Vorsitzende des FTE-Rats, Markus Hengstschläger, sieht aufgrund der befristeten Geltungsdauer der gesetzlichen Bestimmungen zur Finanzierung der Nationalstiftung FTE sowie des Österreich-Fonds dringenden Handlungsbedarf. "Anstatt der Nationalstiftung FTE den Stellenwert für die österreichische Forschungslandschaft zu geben, der ihr bei der Gründung im Jahr 2004 zugedacht war, können die begünstigten Fördereinrichtungen zahlreiche wichtige Forschungsprogramme nun nicht durchführen", reklamiert Hengstschläger, "weil das zur Verfügung stehende Zeitfenster für eine neue gesetzliche Regelung bzw. Neugründung eines Fonds Zukunft Österreich nicht genutzt wurde".
Die derzeit von der Stiftung begünstigten Fördereinrichtungen – der Wissenschaftsfonds (FWF), die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) und die Christian Doppler Gesellschaft) CDG sowie das Austria Wirtschaftsservice (aws) – müssen derzeit eine starke Kürzung der Fördermittel in der Höhe von rund 100 Millionen Euro in Kauf nehmen. Folglich können zahlreiche Programme zur Stärkung der Grundlagen- und der angewandten Forschung, zur Stärkung des Humanpotenzials, sowie zur Verbesserung der Forschungsinfrastruktur oder zur Unterstützung von technischen, sozialen und gesellschaftlichen Innovationen zu einem großen Teil nicht gefördert werden. Aufgrund des Ablaufs der gesetzlichen Befristung der Finanzierungsvereinbarung steht für die Mittelvergabe im Jahr 2020 nur noch die Ausschüttung des Österreich-Fonds in der Höhe von 33,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung empfiehlt daher, die geplante Stiftung "Fonds Zukunft Österreich" möglichst rasch zu errichten und die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für eine langfristig gesicherte Fördermittelaufbringung zu schaffen. Die Höhe der Fördermittel soll entsprechend des steigenden Bedarfs für Forschung und Entwicklung valorisiert und auf mindestens 250 Millionen Euro jährlich angehoben werden.
Zudem sollten die Ausschüttungen des Jubiläumsfonds der Nationalbank in diesen "Fonds Zukunft Österreich" integriert und damit, wie für Anträge an die Nationalstiftung FTE und den Österreich-Fonds praktiziert, die Qualitätssicherung durch einen gemeinsamen Evaluierungsprozess entsprechend der Vergaberichtlinien gewährleistet werden.
In seiner Empfehlung schlägt der FTE-Rat auch vor, Aufgabe und Rolle der begünstigten Förderorganisationen (neu) zu definieren und entsprechend des Stiftungszwecks eines "Fonds Zukunft Österreich" (neu) zu bewerten. Dabei ist auch zu prüfen, ob weitere Begünstigte aus dem österreichischen FTI-System zu identifizieren sind.
Die Empfehlung steht zum Download unter www.rat-fte.at zur Verfügung.
Rückfragehinweis: DI Dr. Ludovit Garzik Geschäftsführer – Rat für Forschung und Technologieentwicklung Tel.: 01 7131414 E-Mail: l.garzik@rat-fte.at
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