Zoll übergab illegal gehandelte und artgeschützte Lederwaren dem NHM
Der Zoll hat dem Naturhistorischem Museum Wien beschlagnahmte artgeschützte Lederwaren übergeben. Die illegal gehandelten Produkte waren 2014 beim Harley Treffen am Faaker See in Kärnten beschlagnahmt worden. Insgesamt 274 Waren im Wert von rund 130.000 Euro, unter anderem Stiefel und Jacken aus Elefanten-, Alligatoren oder Schlangenleder, waren damals beim Stand eines Schweizer Paares sichergestellt worden. 22 Produkte wurde vergangene Woche dem NHM überlassen.
Die Kärntner Zollfahnder überprüften 2014 den Verkaufsstand im Harley-Davidson-Village der "European Bike Week" in Faak am See. 831 verschiedene Lederwaren hatte das Schweizer Händlerpaar angeboten - 274 davon waren artengeschützt und somit illegal. In dem für die Einfuhr verwendeten internationalen Zolldokument Carnet ATA war nur ein Teil der Waren angegeben und auch der dafür deklarierte Warenwert entsprach keineswegs der Realität. Statt mit dem vom Zollamt errechneten korrekten Wert von ungefähr 374.000 Euro war der Warenwert umgerechnet mit rund 8.000 Euro angegeben. Dazu räumte der Händler ein, diesen reinen Fantasiewert verwendet zu haben, um bei der für das Carnet ATA bei der Züricher Handelskammer zu hinterlegenden zwanzigprozentigen Sicherheit zu sparen. Schließlich wurde festgestellt, dass ein Teil der eingeführten Ware offenbar schon verkauft worden war, weil im Carnet ATA Gegenstände angeführt waren, die nicht mehr vorhanden waren.
Beschlagnahmte Ware als Lehrmittel
Die 274 Produkte wurden eingezogen, berichtete Gerhard Marosi, Experte für Produktpiraterie und Artenschutz im Finanzministerium, bei einer Pressekonferenz in Wien. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) betonte, dass es sich dabei um kein Kavaliersdelikt handelt. Vielmehr stehen Händler und Hehler dahinter, die ein Geschäft auf Kosten bedrohter Arten machen. Weil das Gerichtsverfahren nunmehr beendet wurde, konnten die Produkte dem Museum übergeben werde. "Durch den Einsatz der Lederwaren beispielsweise für wissenschaftliche Zwecke oder im Rahmen von Schulbesuchen wird auch kulturpädagogisch auf das Thema Artenschutz eingegangen und aufgezeigt, wie wichtig diese Aufgabe ist", sagte Brunner.
Ein Großteil der vor sieben Jahren sichergestellten Waren bestand aus Leder von artengeschützten Tierarten wie Elefanten, Alligatoren, Krokodilen oder Pythons und unterliegt deshalb auch dem Artenschutzgesetz. Für diese Artikel konnten jedoch keine nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen gültigen, sondern lediglich fälschlich verwendete internationale Zolldokumente vorgelegt werden. Die eigentlich für die Verbringung der Waren von der Schweiz nach Österreich notwendigen EU-CITES-Einfuhrgenehmigungen fehlten zur Gänze. Das Schweizer Ehepaar wurde wegen mehrerer Vergehen gestraft. Die beiden haben nicht nur die artengeschützten Waren, die verfallen sind, verloren, sondern musste in Summe auch noch rund 75.000 Euro an Strafen und Abgaben in Österreich entrichten.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) regelt den Handel mit streng geschützten Tier- und Pflanzenarten. Mehr als 35.000 gefährdete Arten werden angeführt, diese unterliegen Handelsbeschränkungen. Durch Wildtierforensik lässt sich eindeutig feststellen, wo die Tiere herkommen, berichtete Katrin Vohland, Generaldirektorin des Naturhistorischen Museum Wien. Bei den nun ausgestellten Waren "blutet das Herz", sagte Vohland. "Wenn die Produkte dem Markt entzogen werden, können wir einige davon für Forschungs- und Dokumentationszwecke verwahren. Zudem bemühen wir uns, die Sensibilität für den illegalen Wildtierhandel und deren Produkte zu erhöhen", berichtete die Generaldirektorin.
Kooperation Zoll und NHM
Bevor das Zollamt die beschlagnahmten Produkte routinemäßig vernichtete, wurde Silke Schweiger, die Leiterin der Herpetologischen Sammlung des NHM, kontaktiert und gefragt, ob sie Waren in das Inventar aufnehmen möchte. Schweiger berichtete, dass bis 2017 alleine drei Millionen Tierhäute in die EU importiert wurden. Bei Schlangen sei es einfacher und lukrativer, die Tiere in der freien Wildbahn zu fangen, als sie eigens zu züchten. "Das bringt das ökologische Gleichgewicht durcheinander, wenn man so viele Tiere entnimmt", warnte die Expertin.
Die Ledergewinnung bei Schlangen findet oft auf grausame Art und Weise statt. Häufig werden die Tiere bei lebendigem Leib mit Wasser gefüllt, um die Haut besser abziehen zu können. Die Tiere ertrinken oder werden gar lebend gehäutet, berichtete Schweiger. Eine neu gestaltete Vitrine im ersten Stock des NHM behandelt seit Jänner 2021 die dringliche Thematik des Artenschutzes mit Fokus auf Reptilien. Sie soll zur Aufklärung über den Schutz der gefährdeten Arten beitragen.