"Plagiatsjäger" Stefan Weber darf jetzt als Detektiv tätig sein
"Plagiatsjäger" Stefan Weber darf jetzt - zumindest eingeschränkt - auch als Detektiv tätig sein. Nach einer Abmahnung durch die Wirtschaftskammer wegen des Anbietens von Berufsdetektiven vorbehaltenen Dienstleistungen hatte Weber eine Berechtigung zur Ausübung des "Sicherheitsgewerbes" beantragt. Diese ist ihm nun erteilt worden, was er gleich zur Expansion nutzte.
Weber hatte ursprünglich auf seiner Homepage auch angeboten, anonyme Urheber von Manuskripten und Gutachten auszuforschen. Das brachte ihm ein Schreiben von der Kammer ein, die ihn darauf hinwies, dass dies laut Gewerbeordnung Sache von Detektiven sei.
Konsequenz: Der Medienwissenschafter beantragte eine "Feststellung der individuellen Befähigung für die Ausübung des Sicherheitsgewerbes (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)" mit der Einschränkung auf die Durchführung von Plagiatsprüfungen, Prüfung von Ghostwriting und Titelprüfungen. Er darf damit "wissenschaftliche Ermittlungen" und Textforensik anbieten, heißt es im nun ergangenen Bescheid. Ermittlungen gegen Personen sind davon allerdings nicht umfasst.
Mittlerweile 180 Aufträge
Dafür kann er allerdings auf zwei Mitarbeiter verweisen - beide Inhaber einer Detektei bzw. Detektivagentur. Nur so könne er die mittlerweile 180 Aufträge abarbeiten, die er vor allem nach dem Auffliegen der Plagiatsaffäre um Ex-Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) bekommen habe, so Weber zur APA. Zusammen wolle man nun auch neben Plagiaten, Titelmissbrauch und Ghostwriting das Thema Hochschulkorruption angehen - also etwa die missbräuchliche Verwendung von Fördergeld, fingierte Ausschreibungen oder die Benachteiligung Höherqualifizierter in Berufungsverfahren.