Kindergarten - Die neue 15a-Vereinbarung auf einen Blick
Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Eckpfeiler der 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27:
ZIELSETZUNGEN: Als Ziel wird in der 15a-Vereinbarung ein flexibles, flächendeckendes und ganzjähriges Angebot an bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangeboten genannt für alle Familien, die es wollen. Der Fokus des Ausbaus liegt auf Unter-Dreijährigen und unterversorgten Regionen sowie Öffnungszeiten, die mit der Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar sind ("VIF-konform").
ZWECKZUSCHÜSSE: Der Bund stellt den Ländern in den Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 pro Jahr 200 Mio. Euro für das Gratis-Pflichtkindergartenjahr für Fünfjährige, den Ausbau des Angebots und die frühe sprachliche Förderung zur Verfügung. Über die Kofinanzierung der Länder kommen zusätzlich 63 Mio. pro Jahr für Ausbau und Sprachförderung. Der Bundeszuschuss für das Pflichtkindergartenjahr steigt von bisher 70 auf 80 Mio. pro Jahr. Von den übrigen Mitteln dürfen die Länder 30 Prozent flexibel für Ausbau oder Sprachförderung nutzen (bisher 10 Prozent). Vorgesehen sind die Mittel u.a. für zusätzliche Plätze, Investitionen für Barrierefreiheit, pädagogisch sinnvolle räumliche Verbesserungen (z.B. Garten), die Verbesserung des Betreuungsschlüssels oder zusätzliches Personal für ein VIF-konformes Angebot. Unter dem Titel Sprachförderung gibt es Geld u.a. für entsprechendes Personal, Fortbildungen und Sachkosten zur Förderung der Bildungssprache Deutsch bzw. des Entwicklungsstandes.
EINHEITLICHE STANDARDS: Der Plan der Regierung, bundesweite Mindeststandards etwa bei Gruppengröße oder Personalschlüssel festzulegen, ist am Widerstand der Länder gescheitert. In der 15a-Vereinbarung bekennen sich die Länder lediglich, "österreichweit möglichst einheitliche Standards in Qualität und Quantität der elementarpädagogischen Angebote" bei der Qualifikation des Personals sicherzustellen und einheitliche pädagogische Grundlagendokumente (u.a. Bildungsrahmenplan, Werte- und Orientierungsleitfaden) zu nutzen. Außerdem will der Bund im Sinne von mehr Transparenz künftig einen jährlichen Bericht über die Umsetzungsfortschritte der Länder veröffentlichen.
AUSBAU: Die Besuchsquote bei den Unter-Dreijährigen soll bis 2026/27 über das bereits für 2010 festgelegte Barcelona-Ziel von 33 Prozent steigen (2020/21: 29,9) und bei den Drei- bis Sechsjährigen von derzeit 93,8 auf 97. Außerdem soll der Anteil an Kindern gesteigert werden, deren Betreuungsplatz auch mit Vollzeitbetreuung der Eltern vereinbar ist - von 64 auf 70 Prozent bei den Unter-Dreijährigen und von 51,8 auf 57,8 Prozent bei den Älteren. Schwerpunkte sind Angebote für Unter-Dreijährige und der Ausbau von Tageseltern-Angeboten.
SPRACHFÖRDERUNG: Bei Schuleintritt sprechen 18 Prozent der Kinder nicht gut genug Deutsch, um dem Unterricht ohne Fördermaßnahmen folgen zu können, obwohl ein wesentlicher Teil davon das verpflichtende Kindergartenjahr absolviert hat. Die frühe Sprachförderung soll deshalb "intensiviert" werden. Ziel ist, dass 2026/27 am Ende des Kindergartenjahrs nur noch 15 Prozent der Vier- und Fünfjährigen Sprachförderbedarf haben (2020/21 waren es zu Beginn des Kindergartenjahres 24,2 Prozent, am Ende 19,4). Außerdem sollen künftig österreichweit einheitliche Instrumente zur Sprachstandsfeststellung verwendet werden. Für Sprachförderkräfte soll es einheitliche Qualitätsstandards geben. Neben der deutschen Sprache soll auch generell der Entwicklungsstand der Kinder (z.B. Motorik, sozial-emotionale Entwicklung) oder die Kenntnis der anerkannten Volksgruppensprachen gefördert werden.
BETREUUNGSSCHLÜSSEL: Wie schon bisher können die Länder Mittel für die Verbesserung des Kind-Fachkraft-Schlüssels auf 1:4 bei den Jüngsten bzw. 1:10 bei den Älteren abholen. In der Praxis wurde diese Möglichkeit allerdings bisher wenig genutzt, außerdem ist die Förderung als Anschubfinanzierung auf drei Jahre begrenzt. Derzeit liegt der Betreuungsschlüssel bei den Unter-Dreijährigen zwischen 1:3,5 und 1:7,5 und bei den Älteren zwischen 1:10 und 1:16,7.
KOPFTUCHVERBOT: Dieses wurde 2018 von der ÖVP-FPÖ-Regierung gegen Widerstand der Länder in die 15a-Vereinbarung hineinreklamiert. Für die neue Vereinbarung haben die Länder die Streichung gefordert, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ende 2020 eine fast idente Regelung an den Volksschulen aufgehoben hat. Bisher sind zudem keine Fälle von kopftuchtragenden Mädchen in Kindergärten dokumentiert. Die Frage war bis zuletzt Knackpunkt in den Verhandlungen. Erst nach einer Stellungnahme des Verfassungsdienstes, wonach die Regelung nicht mit der Verfassung vereinbar sei, lenkte der Bund ein.