Ärztekammer will Gesundheitsdatenbanken für Forschung öffnen
Die Ärztekammer spricht sich dafür aus, anonymisierte Gesundheitsdaten verstärkt für die medizinische Forschung zu verknüpfen und auszuwerten, etwa zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Er appelliere seit dem vergangenen Jahr an den Gesundheitsminister, entsprechende Voraussetzungen dafür zu schaffen, leider erfolglos, kritisierte Kammer-Präsident Thomas Szekeres in einer Pressekonferenz.
Die Ärztekammer vollzieht damit eine Kehrtwende. Vor nicht allzulanger Zeit - konkret 2018, als das Forschungsorganisationsgesetz beschlossen wurde - wehrte sich die Standesvertretung noch massiv dagegen, dass sensible Gesundheitsdaten etwa aus der elektronischen Gesundheitsakte ELGA an Dritte zu Forschungszwecken weitergegeben werden. Kammer-Vize Johannes Steinhart warnte damals vor dem großen Potenzial für Datenmissbrauch. Auch gegen die ELGA selbst hatte die Kammer lange mobilisiert.
Szekeres sieht das nun anders. Solange bestehende Datenbanken anonymisiert bzw. pseudonymisiert ausgewertet würden, sei dies datenschutzrechtlich unbedenklich, meinte er in der Pressekonferenz. Für ihn überwiegen die Vorteile: So könnte man Medikationsdaten der ELGA bzw. der Sozialversicherung mit Daten zur Schwere von Covid-Infektionen verbinden, um herauszufinden, welche Medikation vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Die Verknüpfung von Impf- und Infektionsdaten würde helfen, sogenannte "Impfdurchbrüche" rasch zu identifizieren. "Das macht sehr viel Sinn", sagte er: "Die Möglichkeiten, die wir haben, sind ja einzigartig."
Cyberhygiene
Cornelius Granig, Leiter des Bereichs Cyber Security und Krisenmanagement beim Beratungsunternehmen Grant Thornton Austria, unterstrich die Bedeutung von "Cyberhygiene", um Missbrauch zu verhindern. Wenn man aber die Datenwelt in Ordnung halte, dann könne man Vorhandenes in der Forschung nutzen.
Die entsprechende Datenlandschaft sei in Österreich sehr gut und interessant, meinte er und verwies ebenfalls auf den "Datenschatz" der ELGA. Für deren Nutzung wäre eine Verordnung des Gesundheits- und Bildungsministeriums notwendig, die den Rahmen für die entsprechende Registerforschung bilden würde. "Es wäre schade, wenn nur Kriminelle Gesundheitsdaten nutzen würden", sagte Granig. Finanziert aus Geldern der Beteiligungsgesellschaft der Republik, der ÖBAG, könnte Österreich dann einen international vorbildlichen Gesundheitsforschungscluster initiieren.