Erleichterungen bei Schulveranstaltungen für Mehrstufenklassen
Ab sofort dürfen auch jüngere Kinder offiziell an mehrtägigen Schulveranstaltungen in Mehrstufenklassen an Volksschulen teilnehmen. Das sieht eine entsprechende Verordnung von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) vor. Damit können etwa auch Kinder der ersten oder zweiten Schulstufe gemeinsam mit ihren Klassenkollegen der dritten und vierten Schulstufe auf Projekttage fahren. Bisher war dies in der Schulveranstaltungenverordnung nicht vorgesehen.
In Mehrstufenklassen werden Kinder mehrerer Schulstufen gemeinsam unterrichtet. Bisher durften sie aber rechtlich nicht gemeinsam an Schulveranstaltungen teilnehmen, die länger als fünf Stunden dauern. Grund ist, dass es in der entsprechenden Verordnung zwar einen Passus gibt, der Kindern der dritten und vierten Schulstufe solche längeren Ausflüge, Projekttage oder Veranstaltungen erlaubt. Für die Kinder der Vorschulstufe, ersten und zweiten Schulstufe existierte eine solche Möglichkeit aber nicht. Darauf machte zuletzt eine Petition aufmerksam.
Gemeinsame Aktivitäten wären nicht erlaubt gewesen
Diese Unterscheidung orientierte sich an "normalen" Klassen: Für jüngere Kinder werden solche längeren Veranstaltungen noch nicht für geeignet gehalten. In Mehrstufenklassen sorgte die Regelung aber dafür, dass bestimmte gemeinsame Aktivitäten eigentlich nicht erlaubt gewesen wären.
Die neue Bestimmung regelt nun, dass in Mehrstufenklassen oder bei zumindest zeitweisem schulstufenübergreifendem Unterricht alle Schüler an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen dürfen, wenn diese für Schüler der dritten und vierten Klasse angeboten werden.