Weiterbildung an Hochschulen wird auf neue Beine gestellt
Die meist kostenpflichtige Weiterbildung an Hochschulen soll auf neue Beine gestellt werden. So wird in einem Gesetzesentwurf etwa die derzeitige Titelvielfalt auf sieben akademische Grade eingedämmt. Außerdem wird mit dem "Weiterbildungsbachelor" ein neues Studienformat geschaffen und das System von Grund- und Weiterbildung durchlässiger gestaltet.
Unter anderem wird die Bologna-Architektur mit den Bachelor- (180 ECTS)- und Masterabschlüssen (120 ECTS) auf die hochschulische Weiterbildung übertragen. So kann man etwa nach Absolvierung eines "Weiterbildungsbachelor" Zugang zu einem ordentlichen Masterstudium erhalten oder mit einem abgeschlossenen Weiterbildungs-Master ein Doktoratsstudium beginnen.
Der Weiterbildungsbachelor sei allerdings auf eine andere Zielgruppe ausgerichtet als der Bachelor im Grundstudium, betonten Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und der Rektor der auf Weiterbildung spezialisierten Donau-Uni Krems, Friedrich Faulhammer, am Mittwoch Nachmittag vor Journalisten. Der "normale" Bachelor richte sich primär an Maturanten, während das Weiterbildungs-Format vor allem für Menschen ohne akademischen Abschluss, dafür aber mehrjähriger Berufserfahrung gedacht sei. Für diese könne der Weiterbildungs-Bachelor ein Einstieg in hochschulische Bildung sein. Auch die Curricula der Weiterbildungs-Lehrgänge müssen an den Unis von den Senaten genehmigt werden.
Akademische Grade werden drastisch reduziert
Weiterer Aspekt der Neuordnung: Die mehr als 60 bis 70 unterschiedlichen akademischen Grade in der Weiterbildung werden auf sieben reduziert. Künftig soll es als Titel nur mehr "Bachelor of Continuing Education", "Bachelor Professional", "Master of Continuing Education", "Master Professional", "Master of Business Administration", "Master of Laws" und "Exekutive Master of Business Administration" geben. Die 60 bis 70 Grade seien in einem auf Titel fixierten Land wie Österreich vielleicht ein Asset gewesen, meinte Faßmann. "Für eine stringente Kommunikation, was man in Weiterbildungslehrgängen lernen kann, ist es nicht das Beste."
Ausgebaut wird außerdem die Kooperationsmöglichkeit von Hochschulen mit "außerhochschulischen Rechtsträgern", also etwa Unternehmen. Bisher durfte hier nur zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung zusammengearbeitet werden. Künftig dürfen die Hochschulen mit Unternehmen auch auf inhaltlicher Ebene kooperieren, "um zielgruppenspezifische Angebote etablieren zu können", heißt es in der Erläuterungen. Als Kennzeichen für solche Kooperationen werden mit "Bachelor Professional" und "Master Professional" eigene akademische Grade verliehen.
Darüber hinaus erhalten die verschiedenen Hochschulsektoren eine einheitliche Qualitätssicherung für die Weiterbildung. "Wir wollen keinen Weiterbildungsmaster, den man im Vorbeigehen macht", betonte Faßmann.
Kein "großes Geschäft" für Unis
Angst, dass sich die Hochschulen nun auf die kostenpflichtigen Weiterbildungs-Lehrgänge konzentrieren und daher das Grundstudium vernachlässigen, hat der Minister nicht. Diese seien "nie ein großes Geschäft für die Uni gewesen", so der ehemalige Vizerektor der Universität Wien. Die gesetzliche Vorgabe sei, dass die Lehrgänge kostendeckend sein müssen, sonst komme es zu einer Querfinanzierung zulasten des Grundstudiums. "Natürlich könnte man auch sagen, dass man sich aus dem Weiterbildungs-Geschäft zurückzieht und alles der Donauuni oder privaten Einrichtungen überlässt. Aber wollen wir das? Aus einer Lifelong-Learning-Perspektive würde ich das nicht für gut halten, alles ins Private hinüberzuschanzen."
Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßte den Gesetzesentwurf: Die Vereinheitlichung der Zugangsvoraussetzungen und Titel in der hochschulischen Weiterbildung würden das lebenslange Lernen begünstigen, hieß es in einer Aussendung. Wichtig sei außerdem, dass mit dem neuen Studienformat "Bachelor Professional" Unternehmen und Hochschulen noch enger zusammenarbeiten könnten.