ÖH will Bündel an Maßnahmen statt Einheits-Teilzeitstudium
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) verabschiedet sich von der Idee eines von ihr öfter ins Spiel gebrachten Teilzeitstudiums und setzt stattdessen auf ein Bündel an Maßnahmen. Unter anderem fordert sie ein flexibleres Lehrveranstaltungsangebot der Hochschulen, eine Anhebung der Beihilfen sowie Ausnahmen bei den Studiengebühren für Berufstätige.
Die Idee eines Teilzeit-Studiums schwirrt schon seit längerem im Forderungskatalog der ÖH herum. Grundidee: Wer nicht Vollzeit studieren kann, soll deshalb zum Beispiel nicht um Beihilfen umfallen und diese etwa auch länger beziehen können. Ein konkretes Modell dafür hat es aber nie gegeben - und wird es auch nicht. Aufgrund einer Studie des IHS sei klar geworden, dass ein "one-size-fits-all"-Modell nicht sinnvoll sei, so die ÖH-Vorsitzenden Sarah Rossmann (Grüne und Alternative StudentInnen/GRAS) und Nina Mathies (Verband Sozialistischer StudentInnen/VSStÖ) bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Zu unterschiedlich seien die Bedürfnisse etwa von berufstätigen Studierenden, Studierenden mit Kind oder Behinderung bzw. jenen, die mehrere Studien gleichzeitig absolvieren.
Natürlich solle auch ein klassisches Vollzeitstudium weiter möglich sein, betonte Mathies. Abseits davon müssten aber auch andere Lebensmodelle berücksichtigt und dementsprechend rechtliche Bedingungen geschaffen werden. So brauche es etwa mehr Lehrveranstaltungen auch zu Randzeiten und am Wochenende, mehr hybride Lehre und alternative Prüfungsmodalitäten. Außerdem müssten unnötige Voraussetzungsketten (Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen, deren Bestehen Voraussetzung für das Antreten zur nächsten sind, Anm.) abgeschafft werden, so der zweite Stellvertreter der ÖH-Vorsitzenden, Simon Neuhold (Kommunistischer StudentInnenverband-Linke Liste).
Änderungen auch bei den Studiengebühren
Änderungen brauche es auch bei den Studiengebühren. Derzeit müssen an öffentlichen Unis und an Pädagogischen Hochschulen (PH) ab dem neunten Semester im Bachelor-Studium und ab dem siebenten Semester im Masterstudium 363,36 Euro pro Semester bezahlt werden. Studierende aus Drittstaaten zahlen bereits ab dem ersten Semester den doppelten Betrag. Die ÖH fordert einerseits Ausnahmeregelungen für Berufstätige und andererseits eine Streichung der Ungleichbehandlung der Drittstaatenangehörigen. Langfristig sollen die Gebühren überhaupt gestrichen werden.
Die Studienbeihilfe will die ÖH wiederum auf die Armutsgefährdungsschwelle von 1.572 Euro pro Monat anheben. Durch eine Erhöhung bzw. Valorisierung der Einkommensgrenze für Unterhaltsleistende sollen mehr Studentinnen und Studenten Beihilfen bekommen. Außerdem wünscht sich die ÖH eine Verlängerung der Anspruchsdauer und eine Erhöhung der Zuverdienstgrenzen.