Sexualpädagogik an Schulen wird auf neue Beine gestellt
Die Sexualpädagogik an Österreichs Schulen wird reformiert. Das Bildungsministerium hat ein neues Konzept für schulexterne Vereine, die Aufklärungsarbeit leisten, erarbeitet und bei einem Hintergrundgespräch am Montag präsentiert. Es wird eine Datenbank aller Vereine entstehen, aus der Schulen frei wählen können. Jeder Verein, der sich dort anmeldet, wird einer ausführlichen Begutachtung unterzogen. Es wird aber niemand aus der Liste ausgeschlossen.
Es wird also keine Akkreditierung für Vereine geben, wie das bisher kommuniziert wurde. Es dürfen sich alle anmelden, aber sie werden begutachtet und die Schulen können anhand dieser Begutachtung den für sie passenden Anbieter wählen. Den Schulen steht es auch weiterhin offen, sexualpädagogische Aufklärungsarbeit selber zu leisten und intern zu organisieren.
Hintergrund des neuen Verfahrens sind die Diskussionen um den auch an Schulen tätigen christlichen Sexualkundeverein TeenSTAR. Ende 2018 war bekannt geworden, dass in dessen Schulungsmaterialien u.a. Homosexualität als heilbares Identitätsproblem und Selbstbefriedigung als schädlich dargestellt wurden. Außerdem wurden kein Sex vor der Ehe und natürliche Empfängnisverhütung propagiert. Mittlerweile wurden die Materialien längst überarbeitet, wie der Verein gegenüber der APA betont.
Wolfgang Mazal, Leiter des Instituts für Familienforschung, zeigte sich mit dem langerwarteten Ergebnis zufrieden. Es sei gut, dass man sich genug Zeit genommen habe, um ein gutes Konzept zu erarbeiten. Die Sexualpädagogik habe in Österreich bisher eine unheilvolle Geschichte, weil am Beginn der "Sexkoffer" ein äußerst umstrittenes Projekt gewesen sei. Es sei höchste Zeit, diese auf neue Beine zu stellen.
Qualitätssicherung beim Roten Kreuz
Nun wird eine externe Geschäftsstelle "Qualitätssicherung Sexualpädagogik" beim Roten Kreuz eingerichtet. Diese Geschäftsstelle besteht aus der Administration und fünf Experten, die zusammenkommen, wenn sich Vereine für Aufklärungsarbeit anmelden und zwei Gutachter bestellen, die dann die Vereine und deren Konzepte ausführlich prüfen. Zwei der fünf Experten werden vom Bildungsministerium, einer vom Familienministerium, einer vom Gesundheitsministerium und der fünfte von den anderen vier nominiert.
Die Vorgaben sind Qualitätssicherung, fachliche Vertretbarkeit, pädagogische Angemessenheit nach Alter und Thematik. Es gilt ein Pluralitäts- und Objektivitätsgebot sowie ein Indoktrinations-, Diskriminierungs- und Herabsetzungsverbot. Im Webtool, wo die Vereine gelistet sind, soll es auch eine Feedbackschleife geben. Das Ministerium rechnet mit rund 100 Anmeldungen.
Das neue Verfahren wird mittels Verordnung eingeführt. Diese geht ab heute bis 1. Dezember in Begutachtung und soll vor Weihnachten in Kraft treten, sodass Anfang des Jahres 2023 schon erste Anmeldungen erfolgen können. Das Ministerium rechnet damit, dass das fünfköpfige Board kommendes Jahr vier Mal tagen wird.