AHS-Lehrer wollen Abgeltung für längeres Studium
Die AHS-Lehrerinnen und -Lehrer pochen im Zuge der Diskussion über die Verkürzung der Lehramtsstudien auf eine finanzielle Abgeltung für jene Absolventen, die noch ein sechsjähriges Studium absolviert haben. So soll deren durch die längere Ausbildung verursachter Gehaltsverlust ausgeglichen werden, heißt es in der Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des neuen Hochschulpakets von Österreichischer Professorenunion (ÖPU) und Christgewerkschaftern (FCG).
Die beiden Organisationen sind die stärksten Fraktionen in der Personalvertretung bzw. der Gewerkschaft der AHS-Lehrer, FCG/AHS-Vorsitzender Herbert Weiß ist auch Vorsitzender der AHS-Lehrergewerkschaft. Nach den Plänen der Regierung soll das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe (Mittelschule, AHS, BMHS) künftig aus drei Jahren Bachelor- und zwei Jahren Masterausbildung bestehen. Damit würde die Ausbildung insgesamt um ein Jahr verkürzt.
Außerdem sieht der Begutachtungsentwurf vor, dass alle Lehramtsstudierenden verpflichtend eine Basisausbildung in "Inklusiver Pädagogik" und "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) machen müssen. Hier sind ÖPU und FCG/AHS skeptisch: Diese Teile dürften nicht in die Fachausbildung verschoben werden, weil diese sonst weiter verringert würde. Bisher seien im Gesamtstudium mindestens 115 ECTS-Anrechnungspunkte für fachbezogene Teile pro Unterrichtsfach oder Spezialisierung enthalten - diese sollen nun auf 100 bis 110 ECTS gesenkt werden, monierten die Lehrervertreter. Viele Absolventinnen und Absolventen würden sich aber schon jetzt für den Einsatz in der Oberstufe fachlich unzureichend ausgebildet fühlen.
"Vielmehr fordern wir eine deutliche Erhöhung der fachbezogenen Anteile im Gesamtstudium", heißt es in der Stellungnahme. Die nötigen Ressourcen sollten durch Kürzungen im Bereich der theoretischen Bildungswissenschaft gewonnen werden.
Abseits der Ausbildung haben die AHS-Pädagoginnen und -Pädagogen aber auch noch dienstrechtliche Forderungen. So wünscht man sich etwa wieder eine Wahlmöglichkeit zwischen "altem" und "neuem" Lehrerdienstrecht, ein Recht auf eine Reduktion der Lehrverpflichtung während der Absolvierung des Masterstudiums sowie eine Verbesserung der Induktionsphase, also der durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen begleiteten Startphase im Beruf. Diese soll sich am früheren Unterrichtspraktikum orientieren und jedenfalls fachliche Betreuung sowie Zeitressourcen für Mentoren und Mentees beinhalten.