Steirische Schulen ab sofort mit Suspendierungsbegleitung
Kinder und Jugendliche in der Steiermark, die aus unterschiedlichen Gründen von der Schule vorübergehend suspendiert werden, können nun ab Schulbeginn mit Zustimmung der Eltern eine Suspendierungsbegleitung erfahren. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler beinahe an allen Schultagen von Psychologen, Sozialarbeitern oder anderem Fachpersonal bei der Wiedereingliederung in den Schulalltag unterstützt. Die Maßnahme ist vorläufig freiwillig, hieß es in Graz.
Bildungslandesrat Werner Amon (ÖVP) sprach von einer Vorreiterrolle, die der Steiermark in diesem Fall zukomme: Eine ähnliche Begleitung werde bisher nur in Tirol von einer NGO angeboten. Grund für die Einführung der Maßnahme seien zuletzt stark gestiegene Zahlen bei den Suspendierungen. Innerhalb weniger Jahre seien diese von rund zwei Dutzend auf zuletzt 93 im Schuljahr 2023/2024 angestiegen. "Es geht darum, Jugendliche, die aus der Spur geraten sind, wieder in die Spur zu bringen", sagte Amon beim Pressegespräch.
Bisher weitgehend auf sich allein gestellt
Bisher war es so, dass zwar Lehrerinnen und Lehrer sowie anderes Personal an den Schulen auf die Rückkehr der Kinder aus der Suspendierung vorbereitet wurden, die Schüler aber die zwei bis vier Wochen ohne Schulalltag weitgehend auf sich allein gestellt waren. Oftmals werde das Problem, das zur Suspendierung geführt hatte, in den Wochen bis zur Rückkehr in den Unterricht sogar noch verstärkt. Die Maßnahme sei nun der Versuch, die auffälligen Jugendlichen während ihrer Suspendierung drei bis fünf Mal wöchentlich zu begleiten.
Voraussetzung dafür ist allerdings eine schriftliche Zustimmung der Eltern. Schulpsychologe Josef Zollneritsch hofft und erwartet, dass viele Erziehungsberechtigte das Angebot für ihre Kinder annehmen. Ihm gehe es darum, dass man so "Gewalt und Radikalisierung schon im Ansatz" erkennen könne. Er betonte, dass die Begleitung "Arbeit an und mit der Persönlichkeit der Jugendlichen sei". Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter könnten individuelle Bedürfnisse festmachen.
Modell basiert auf Freiwilligkeit
Vorerst ist die Maßnahme freiwillig, eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung gibt es bisher nicht. Diese müsste auch vom Bund in einer Gesetzesnovelle verankert werden, die Steiermark allein könne das nicht. Ziel sei es, sich das freiwillige Modell nun ein Jahr lang anzuschauen, so Amon. Sollte es nicht funktionieren oder zu wenige Eltern zustimmen, müsste man weitersehen. Der Bildungslandesrat geht davon aus, dass es nicht die letzte Maßnahme in dem Zusammenhang sei.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 stehen nun fünf volle Dienstposten für die Suspendierungsbegleitung zur Verfügung - zwei fix für den Grazer Zentralraum, drei weitere werden mobil in die Regionen ausrücken. Erhöhe sich der Bedarf, könnte gegebenenfalls noch Personal aufgestockt werden.