Stichwort: Vorwissenschaftliche Arbeit und "Abschließende Arbeit"
An den AHS war die Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) bisher neben den schriftlichen Klausuren und der mündlichen Reifeprüfung Pflichtteil der Matura. Ab nächstem Schuljahr wird die bis zu 60.000 Zeichen lange schriftliche VWA durch eine "Abschließende Arbeit" ersetzt, die etwa auch ein Multimediaprodukt, eine Videoreportage, ein Podcast oder eine empirische Erhebung sein kann. Bis 2028/29 ist alternativ zudem eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Matura möglich.
Die Idee der an kein Fach gebundenen VWA ist die Vorbereitung auf die Hochschulen - etwa indem angehende Maturanten lernen, Fragen zu einem Inhalt zu formulieren, zu recherchieren, mit Quellen und Sekundärliteratur zu arbeiten, Zitierregeln anzuwenden und das Ergebnis dann in einer zehn- bis 15-minütigen Präsentation und Diskussion einer Kommission vorzustellen. Das Thema wird bisher im Einvernehmen mit dem betreuenden Lehrer im ersten Semester der siebenten Klasse festgelegt, die Arbeit muss dann am Ende der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters der achten Klasse abgegeben werden. Vorgesehen ist von Beginn weg eine Dokumentation der Arbeitsschritte durch den Schüler und die Führung eines "Betreuungsprotokolls" durch die Lehrkräfte.
Für das Lehrpersonal wurde es aufgrund der rasanten Entwicklungen bei Künstlicher Intelligenz allerdings immer schwieriger herauszufinden, ob die Arbeiten auch selbst verfasst wurden. Die "Abschließende Arbeit" soll nun die Quellenkritik stärken und die Eigenständigkeit der Arbeiten besser zum Ausdruck bringen. Dokumentation und Reflexion des Entstehungsprozesses und der verwendeten Quellen sollen zentral für die Überprüfbarkeit und Beurteilung sein. Die "Abschließende Arbeit" kann bereits ab kommendem Schuljahr auch in einer anderen Form als schriftlich verfasst werden, etwa als Produkt eines gestalterischen oder künstlerischen Prozesses. Voraussetzung ist aber die Zustimmung der betreuenden Lehrperson.