Kreiskys Reformpolitik
Die SPÖ-Alleinregierung unter Bundeskanzler Bruno Kreisky (1970- 1983) strebte eine gesellschaftspolitische Umgestaltung Österreichs an. In seiner zweiten Regierungserklärung - nach dem Erringen der absoluten Mehrheit 1971 - nannte er als Ziel einen "Staat der Wohlfahrt für alle". Der Name Kreisky ist aber nicht nur mit dem Ausbau des Sozialstaats verbunden, sondern auch mit der Strafrechtsreform seines Justizministers Christian Broda oder der Universitätsreform. Die Reformen waren allerdings streng sozialpartnerschaftlich ausgehandelt und damit einer von der Sozialdemokratie und den Gewerkschaften gewählten Selbstbeschränkung unterlegen.
SIEG DER SPÖ
Nach dem Sieg der SPÖ bei der österreichischen Nationalratswahl vom 1. März 1970 bildete Kreisky, der sich im Parlament auf die Duldung durch die FPÖ verlassen konnte, eine SPÖ-Minderheitsregierung. Die Regierung hielt dennoch nur ein gutes Jahr. Die Wahl vom 10. Oktober 1971 brachte der SPÖ dann erstmals in der Zweiten Republik die absolute Mehrheit, die sie erst drei Wahlen später, 1983, wieder abgeben sollte.
WIRTSCHAFT SOWIE ARBEITSWELT UND SOZIALVERSICHERUNGSWESEN
In wirtschaftlicher Hinsicht wurde zu Beginn der Kreisky-Ära die Vollbeschäftigung zum obersten Ziel erklärt. Die Steuerreformen der frühen 70er Jahre sollten eine Umverteilung zugunsten der sozial Schwächeren bringen.
1973 trat eine Novelle zum ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) in Kraft, die u.a. eine Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung sowie die Auflösung der Landwirtschaftskrankenkassen brachte. Die ÖVP stimmte wegen der Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage und der Auflösung der Landwirtschaftskrankenkassen gegen die Novelle. Das neue Gesetz stieß auch auf die Kritik von Ärzten und Versicherten der Landwirtschaftskrankenkassen.
Am 1. April 1974 trat ein neues Arbeitsverfassungsgesetz in Kraft, das Betriebsräte schon für Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern vorsah.
Ab Mitte der 70er Jahre verstärkten sich die Argumente gegen den Sozial- und Wohlfahrtsstaat und die damit verbundene Einschränkung des Wettbewerbes und Verschlechterung der Leistungsbilanz. Neben einer eher restriktiven Budgetpolitik setzte die Regierung als Konsequenz auch Schritte zur Einschränkung der Inlandsnachfrage, um die negative Entwicklung der Leistungsbilanz in den Griff zu bekommen. Das Maßnahmenpaket 1978 sah eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Luxusgüter - die auch das Auto des "kleinen Mannes" traf -, die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge und sehr mäßige Lohnsteigerungen vor. Ab 1981 ging die Ära der Vollbeschäftigung langsam zu Ende. Auch wenn Österreichs gesamte Wirtschaftslage im OECD-Vergleich noch positiv abschnitt, fiel die hohe Auslandsschuld nun stärker ins Gewicht.
STRAFRECHTS- UND SICHERHEITSWESEN
Die so genannte kleine Strafrechtsreform wurde im Juli 1971 nahezu einstimmig - lediglich einige ÖVP-Abgeordnete versagten die Zustimmung - vom Nationalrat angenommen. Damit war der Weg frei für die große Reform frei, die am 29. November 1973 beschlossen wurde. Ein einstimmiger Beschluss kam wegen der in der Reform enthaltenen Fristenlösung bei der Abtreibung nicht zustande. Inhaltlich brachte die Strafrechtsreform Änderungen bei den Strafen. Die Strafarten Arrest, Kerker und verschärfter Kerker wurden durch eine einheitliche Freiheitsstrafe ersetzt. Neue Delikte, die nun unter das Strafgesetz fielen, waren Geiselnahme, Luftpiraterie, Gewässer- und Luftverunreinigung sowie unterlassene Hilfeleistung. Am umstrittensten war die Fristenlösung: Der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate wurde nicht mehr bestraft, sofern der Eingriff von einem Arzt vorgenommen wird.
Im Juli 1971 wurde die Wehrgesetznovelle mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ im Nationalrat angenommen, in deren Mittelpunkt das SPÖ-Wahlkampfversprechen "sechs Monate sind genug" stand. Zu den sechs Monaten kamen allerdings weiterhin 60 Tage - also zwei Monate - Waffenübungen.
Am 6. März 1974 wurde das Zivildienstgesetz einstimmig vom Nationalrat beschlossen. Es brachte eine Alternative zum Dienst an der Waffe beim Bundesheer. Zivildienst leisten durfte, wer es aus "schwerwiegenden, glaubhaften Gewissensgründen" ablehnte, Waffengewalt gegen andere Menschen anzuwenden. Die Gewissensgründe mussten von einer Zivildienstkommission anerkannt werden. Der Zivildienst dauerte acht Monate.
FAMILIE
1971 wurde beschlossen, dass nunmehr die Zeit des Karenzurlaubs als Ersatzzeit für die Pensionsversicherung gelten sollte. Im selben Jahr wurde ein Gesetz verabschiedet, das neu verheirateten Ehepaaren statt einer Steuerabschreibmöglichkeit eine Starthilfe von 15.000 Schilling gewährte - was für 70 Prozent aller steuerpflichtigen Jungverheirateten von Vorteil war.
Im Laufe des Jahres 1972 wurden weitere Reformen vorgenommen, insbesondere im Steuerbereich. Es wurde eine Individualbesteuerung eingeführt, die im Gegensatz zur Haushaltsbesteuerung vorsah, dass alle Einkommen der jeweiligen Familienmitglieder einzeln versteuert werden.
1974 wurden der Mutter-Kind-Pass und eine erhöhte Geburtenbeihilfe eingeführt, sofern sich die Mutter den im Pass vorgesehenen Untersuchungen unterzog. Die Säuglingssterblichkeit, die 1974 bei 23,5 Promille lag, wurde bis ins Jahr 1992 auf 7,2 Promille reduziert.
SCHUL- UND UNIVERSITÄTSREFORMEN
Im Juni 1971 wurde vom Nationalrat die 4. Schulorganisationsnovelle beschlossen, in deren Mittelpunkt die Abschaffung der Aufnahmeprüfung in die Allgemeine Höhere Schule stand. 1971 wurden weiters kostenlose Schülerfreifahrten eingeführt, was eine Öffnung der Bildungswege für alle Bevölkerungsschichten und eine Chancengleichheit unter allen bewirken sollte. Im Herbst 1972 wurden erstmals kostenlose Schulbücher an die Schüler vergeben. Die ÖVP kritisierte die Finanzierung durch den Familienlastenausgleichfonds und Ungerechtigkeiten bei Schülerfreikarten.
Das am 1. September 1974 in Kraft tretende Schulorganisationsgesetz brachte etliche Beeinträchtigungen der Rechte der Lehrer und eine Verbesserung der Rechte der Schüler. So wurden die Aufgaben der Schülermitverwaltung geregelt und ab der 7. Schulstufe die Betragensnoten abgeschafft.
Die Abschaffung der Hochschulstudiengebühren für Österreicher und Studierende aus Entwicklungsländern wurde am 15. Februar 1972 vom Nationalrat einstimmig beschlossen.
Das neue Universitätsorganisationsgesetz (UOG) brachte Studenten und Assistenten ein Mitspracherecht in der Universitätsorganisation. Es wurde im April 1975 gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen.
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