"Ein klares Zeichen für die Forschung"
Am 3. Dezember 2013 hat der Rat der Europäischen Union das neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für die Periode 2014 - 2020 (Horizont 2020) angenommen, nachdem kurz zuvor das Europäische Parlament dem Vorschlag mit überwältigender Mehrheit von mehr als 500 Stimmen zugestimmt hat. Bereits am 11. Dezember sind die ersten Ausschreibungen für die Einreichung von Forschungsprojekte für die Jahre 2014 und 2015 mit einem Gesamtwert von ca. 15 Mrd. Euro erfolgt. Damit hat ein zweijähriger, intensiver inter-institutioneller Verhandlungsprozess zwischen Europäischer Kommission, den Mitgliedstaaten im Rat und dem Europäischen Parlament sein Ende gefunden.
Dieses neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation wartet mit vielerlei Neuerungen auf, was sich nicht zuletzt auch in der Änderung der Namensgebung niederschlägt: Horizont 2020 statt 8. Forschungsrahmenprogramm.
Da ist zunächst das Budget für Horizont 2020. Mit 79 Milliarden Euro nehmen die Mittel für Forschung und Innovation im Vergleich zur letzten Finanzperiode um ca. 25 Prozent zu, während der Gesamthaushalt der Union gleichzeitig um vier Prozent abnimmt. Damit setzt die Europäische Union ein klares Zeichen: Haushaltskonsolidierung darf nicht zulasten der Forschungs- und Innovationsausgaben gehen, wenn Europa und seine Mitgliedstaaten international wettbewerbsfähig bleiben wollen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Horizont 2020 liegt in der Förderung von allen Formen der Innovation durch nahtlose Unterstützung von Projekten von der Forschung bis zur Markteinführung (z.B. Pilot- und Demonstrationsvorhaben; Risikofinanzierung; KMU-Instrument). Damit soll das „europäische Paradox” angesprochen werden, wonach Europa die größte Zahl von Hochschulabsolventen hervorbringt und über die meisten wissenschaftlichen Publikationen verfügt, aber die gewonnenen Erkenntnisse nicht im gewünschten Maße in marktfähige Produkte und in Arbeitsplätze umsetzen kann. Entgegen verschiedentlich geäußerter Bedenken geht diese Valorisierung des "Impact" bei der Evaluierung von Forschungsprojekten weder zulasten der Grundlagenforschung noch zulasten der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Gerade die nahezu Verdoppelung der Mittel für den Europäischen Forschungsrat auf 13 Mrd. Euro ist Ausdruck der Bedeutung, den die Europäische Union exzellenter "bottom-up" Pionier- und Grundlagenforschung über alle wissenschaftlichen Disziplinen hinweg, als Quelle für zukünftige Innovationen beimisst. Diese Unterstützung steht auch den Sozial- und Geisteswissenschaften offen, die darüber hinaus mit "inklusive und reflektierende Gesellschaften" über einen eigenen Förderschwerpunkt verfügen und auch angehalten sind, einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie gesundes Altwerden und sichere und effiziente Energie zu leisten.
"Impact" wird aber neben "wissenschaftlicher Exzellenz" gerade bei den Förderschwerpunkten "Große gesellschaftliche Herausforderungen" und "Industrielle Führungsposition" eine wichtige Rolle spielen. Erwartet wird ein konkreter Beitrag der Forschung zu Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Bürger in Europa und weltweit gegenübersehen. Dies reicht vom gesunden Altwerden, über ausreichende und sichere Ernährung, effiziente und erschwingliche Energie bis hin zum Klimawandel.
Horizont 2020 steht aber auch für eine radikale administrative Vereinfachung des EU-Forschungsrahmenprogrammes. "Nichts", meint Woody Allen, "macht das Leben so kompliziert wie der Versuch, es zu vereinfachen." Dies gilt im übertragenen Sinn auch für die Vereinfachung des Rahmenprogrammes, die sich als eines der schwierigsten Unterfangen des gesamten Verhandlungsprozesses überhaupt erwiesen hat. Dies ist nicht weiter erstaunlich, galt es doch die Interessen von einer Vielzahl von unterschiedlichen Förderwerbern wie Universitäten, Forschungseinrichtungen, Industrie und KMUs und von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat verschiedenen Fördermodellen/-philosophien unter einen Hut zu bringen. Herzstück der vereinfachten Förderregeln im Rahmen von Horizont 2020 ist ein einheitlicher Fördersatz für alle Teilnehmer in der Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Kosten (70 Prozent für marktnahe Projekte) und ein einheitlicher Pauschalsatz von 25 Prozent zur Abgeltung der indirekten Kosten. Diese und andere Maßnahmen werden dazu beitragen, dass die administrative Abwicklung der Forschungsprojekte einfacher wird was sich auch in einer geringeren Fehlerquote für die Forschungsausgaben niederschlagen wird.
Horizont 2020 ist ein zukunftsorientiertes Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, das einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit leisten wird. Österreichische Forscher und Forscherinnen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen sind herzlich eingeladen, sich an diesem Projekt zu beteiligen und die Erfolgsgeschichte der österreichischen Teilnahme am 7. Rahmenprogramm fortzuschreiben.