"Geisteswissenschaften sind nicht mehr wegzudenken"
Nach langem hin und her haben die Geistes- und Sozialwissenschaften (in Folge abgekürzt mit GSW) wieder Eingang ins europäische Forschungsrahmenprogramm gefunden. Dem vorausgegangen ist das übliche Gezerre, ob die GSW ein eigenes Subprogramm haben sollen, in dem sie sich thematisch wiederfinden, oder ob sie horizontal als Appendix der mehr technisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkte fungieren sollen (was auf neudeutsch als „mainstreamed“ verharmlost wird), oder sich auf den allein bottom-up geregelten Exzellenzwettbewerb des Europäischen Forschungsrats (ERC) einstellen sollen. Die GSW-Community wurde europaweit im Vorfeld der Entscheidungsfindungen mobilisiert und das Lobbying scheint erfolgreich gewesen zu sein, denn die GSW haben ihr eigenen Subprogramm bekommen, die sogenannte 6. Säule der sogenannten „Societal Challenges“. Überdies sind sie auch horizontal in den technik- und naturwissenschaftlichen Schwerpunkten erwünscht und dürfen natürlich auch um die prestigeträchtigen ERC-Grants kämpfen.
Möglicherweise war die ganze Vorfeldaufregung aber auch überzogen und hat mehr rituellen Charakter gehabt als dass es sich um einen wahrhaftigen Existenzkampf der GSW im europäischen Forschungsrahmenprogramm gehandelt hätte. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich dazwischen. Zum einen sind die GSW aus dem europäischen Forschungskanon ernsthafterweise eigentlich nicht mehr wegzudenken. Die GSW-Themen, die in den vorangegangenen Forschungsrahmenprogrammen genauso wie in Horizont 2020 ausgeschrieben werden, sind essenziell und werden durch nationale GSW-Themenschwerpunkte, soferne sie überhaupt vorhanden sind – Österreich ist ja ein beredtes Beispiel für ein Land, das glaubt, nationale GSW-Schwerpunkte nicht nötig zu haben – keinesfalls ersetzt, im besten Fall komplementiert. Zum anderen jedoch hat sich die relative Position der GSW im neuen europäischen Forschungsrahmenprogramm nicht substanziell verändert. „Budget speaks truth“: der Anteil der Säule 6, also des eigentlichen GSW-Schwerpunkts im Horizont 2020, liegt bei mageren 1,7 Prozent.
Damit wird für die GSW das Kasino-peer-review-Auswahlverfahren aus dem letzten Forschungsrahmenprogramm (in Folge mit RP7 abgekürzt) in Horizont 2020 weitergehen. Der Begriff bedarf natürlich einer Erläuterung: in RP7 lagen die durchschnittlichen Erfolgsquoten bei ca. 20 Prozent (das heißt, dass im Durchschnitt jeder 5. Antrag eine Bewilligung bekommen hat, was im europäischen Vergleich ein Indiz für einen sehr ausgeprägten Wettbewerb ist). Im GSW-Schwerpunkt lag die Erfolgsquote deutlich niedriger, in manchen Ausschreibungsrunden näher bei 5 Prozent als bei 10 Prozent. GSW-Anträge, die von den Peer Reviewern 13,5 oder 14 Punkte (von maximal 15) bekommen haben, hatten so gut wie keine Chance auf Förderung, während in vielen anderen Teilbereichen des RP7 13,5 Punkte eine gute Bank waren, tatsächlich Förderungen zu erhalten. Bei 10 Prozent Erfolgsquote ist überdies schon auch mal die individuelle Tagesverfassung eines Reviewers, oder dessen/deren individuellen Vorlieben für einen Begriff, einen Ansatz oder eine Methode, für eine Zuschlagsentscheidung (oder eben viel wahrscheinlicher für eine Ablehnung) ausschlaggebend.
Das geschmäcklerische Zufallselement wird bei derart selektiven Entscheidungen größer und das ist für den Fortschritt der Wissenschaften nicht förderlich. Auch nicht förderlich ist, dass im RP7 im Bereich der GSW praktisch nur mehr ein Projekt pro Thema gefördert wurde. Diese Projekte waren dann zwar verhältnismäßig groß (wobei der Kuchen auf viele Partner aufgeteilt werden musste, und damit schon mal unter einer FWF-Einzelförderung zu liegen gekommen ist), aber sie haben ein Thema eben nur von einer, vielleicht manchmal von zwei Seiten beleuchtet. Alternative Ansätze, die vielleicht von anderen auch sehr gut bewerteten Projekten vorgeschlagen wurden, sind nicht mehr zum Zug gekommen. Das Resultat dieses hoch kompetitiven 10 Prozent-Kasino-peer-review-Auswahlverfahrens ist eine wissenschaftliche Verarmung auf Leuchtturmniveau. Das Prinzip „ein Thema = ein Projekt“ wird in Horizont 2020 weiterhin zur Anwendung kommen. Man darf sogar einen noch höheren Wettbewerb aufgrund der etwas attraktiveren Beteiligungsregeln erwarten. Europa wäre meines Erachtens auch für zwei oder drei konkurrierende Projekte groß genug, die sich mit demselben Thema, jedoch auf unterschiedlicher Weise, wenig überlappend aber gegenseitig befruchtend auseinandersetzen, aber „budget speaks truth“.
Klar ist, dass die EU geistes- und sozialwissenschaftliche Forschung dringend auf europäischer Ebene benötigt, wenn sie nicht im Sumpf von Finanzkrise, Zukunftsangst und Politikverdrossenheit stecken bleiben möchte, sondern einen Wandel in Richtung einer inklusiven, innovativen und reflektiven Gesellschaft unterstützen möchte. Horizont 2020 bietet, bei allen oben genannten Einschränkungen, dafür einige Anknüpfungspunkte. In der Säule 6 der „Societal Challenges“, die sich „Europa in einer sich verändernden Welt – inklusive, innovative und reflektive Gesellschaften“ nennt, sind im aktuellen Arbeitsprogramm für 2014 und 2015 mehrere Dutzend Themen zur Forschung ausgeschrieben, die sich mit den Folgen der aktuellen Krise; den Chancen der Jugend in Bezug auf Arbeitsmarkt, Ausbildung, politischer Teilhabe und als Katalysator für gesellschaftlichen Wandel; mit Aspekten der europäischen Identität(sfindung) und des kulturellen Erbes in Europa; der Rolle Europas in der Welt, sowie mit Aspekten neuer Formen von Innovation beschäftigen. Für genuin geisteswissenschaftliche Forschung ist das Angebot jedoch ziemlich dürftig. Gleichzeitig kann man sich auch nicht des Eindrucks erwehren, dass diese Säule 6 auch ein Residuum für alle „übrig gebliebenen“ Themen ist, die sonst keinen besseren Platz gefunden haben. Das betrifft insbesondere Aspekte, die früher im IKT-Bereich oder im Rahmen der internationalen Kooperation (INCO) abgehandelt wurden.
Dieser thematischen Kannibalisierung durch IKT- und INCO-Themen, die zweifelsohne auch sozialwissenschaftliche Relevanz haben, stehen die Möglichkeiten für - zumindest - sozialwissenschaftliche Forschung in den anderen Bereichen von Horizont 2020 gegenüber. Da ist in erster Linie das horizontale Subprogramm „Wissenschaft mit und für die Gesellschaft“ zu nennen, das sich mit der Promotion und der Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung in Richtung „responsible research and innovation“ beschäftigt und ein wenig den Anschein hat, die Begleitforschungsfunktion für Horizont 2020 innezuhaben. In den übrigen stark technik- und naturwissenschaftlich geprägten Themenfeldern von Horizont 2020 wird sozialwissenschaftliche Forschung ein Nischendasein führen. Ihre Wertigkeit wird sehr davon abhängen, ob die Europäische Kommission und in Folge die von ihr instruierten Projektevaluatorinnen und Projektevaluatoren, ihr Vorhaben GSW stärker als bisher horizontal zu berücksichtigen, tatsächlich durch entsprechend förderliche Ausschreibungsformulierungen und Evaluationskriterien umsetzen wird. Oder ob es beim Lippenbekenntnis bleibt.