"COMET - ein Erfolgsmodell in angewandter F&E"
Die Republik Österreich ist insgesamt reich an Einrichtungen der angewandten Forschung und Entwicklung. Die COMET-Zentren gehören zu den jüngeren, haben sich aber in den rund 10 Jahren ihrer Existenz Bekanntheit und Anerkennung erworben, die weit über das Land hinausreichen.
Alle Zentren wurden nach festen Regeln evaluiert, manche sogar mehrfach. Als Chairman des dafür berufenen Komitees habe ich selbst an allen Evaluierungen teilnehmen dürfen und damit einen recht guten Einblick in Struktur und Leistung der Zentren gewonnen.
Der Prozess der Evaluierung, wie ihn die FFG definiert hat, ist aufwendig, aber in Anbetracht der Größe der Zentren und der erheblichen Mittel, die Bund, Länder und die Industrie in sie investieren, durchaus notwendig und angemessen. Das hierzu eingesetzte Komitee besteht aus meist drei bis vier ausländischen Gutachtern und einem Vertreter der FFG, die alle Fachleute im Arbeitsgebiet des jeweiligen Zentrums sind. Die internationalen Gutachter werden von FWF und CDG berufen: in Anbetracht des Eifers, mit dem alle Staaten ihre F&E-Einrichtungen evaluieren lassen, keine einfache Aufgabe, aber von FWF und CDG mit hoher Qualität gelöst. Hinzu kommen drei ständige Mitglieder des Komitees, ebenfalls Ausländer, die natürlich nur ausnahmsweise auch über das Fachwissen verfügen, dafür aber erfahren in der F&E-Kooperation von Wissenschaft und Industrie sind. Weitere Mitglieder ohne Stimmrecht sind die Vertreter der Bundesministerien, der Länder, des FWF und der FFG.
Da die Zentren ein weites Spektrum von Disziplinen abdecken und die Fachgutachter oft nur einmal an einer Evaluierung beteiligt sind, kommt den ständigen Mitgliedern eine wichtige Rolle zu. Zwar werden die Zentren nicht in Konkurrenz zueinander evaluiert, aber der Quervergleich der Zentren erlaubt doch eine gewisse Einheitlichkeit und Fairness der Maßstäbe bzw. Urteile. Hinzu kommt, dass besonders Gutachter aus dem rein akademischen Bereich bisweilen Hilfe zum Verständnis der besonderen Stellung der Zentren zwischen Hochschulen und Industrie brauchen, um zu ausgewogenen Urteilen zu kommen. Basis der Evaluierungen sind schriftliche Gutachten der Fachgutachter, also nach "Aktenlage", gefolgt von einem zweitägigen Hearing vor Ort. Die abschließende Bewertung erfolgt nach einem festen Satz von Kriterien, die wissenschaftlich/technologische Kompetenz ebenso umfassen wie wirtschaftlichen Erfolg, Organisation und Management sowie die Strategien der Zentren zur Zukunftssicherung.
Für die Zentren steht dabei viel auf dem Spiel: im Extremfall Schließung (nach einer Auslaufphase) - ein Fall, der bislang nicht eingetreten ist - oder weitere Förderung, in aller Regel mit verbindlichen Auflagen und/oder Empfehlungen. Die Auflagen betreffen oft Ausbau oder aber Einstellung bestimmter Arbeitsgebiete, Stärkung der Vorlaufforschung, aber auch Maßnahmen zu Organisation und Personalpolitik. Das schriftliche Protokoll der Evaluierung ist eine Handlungsempfehlung an die das COMET-Programm tragenden Ministerien.
Zwei Beobachtungen verdienen festgehalten zu werden:
Aspekte der nationalen F&E-Politik oder auch der Regionalentwicklung der Länder, so wichtig sie sind, spielten in den Bewertungen des Komitees naturgemäß keine Rolle. Dennoch wurden unsere Empfehlungen, soweit mir bekannt, in allen Fällen von den Entscheidungsträgern vollständig übernommen. Nach Erfahrungen in anderen Organisationen ist dies keineswegs selbstverständlich, war aber hier sehr hilfreich für die Motivation der Evaluatoren.
Auch in den Zentren selbst wurden die Auflagen und Empfehlungen in fast allen Fällen als konstruktive Begleitung aufgefasst und zügig umgesetzt, auch wenn dies manchmal mit erheblichem Aufwand verbunden war. Mitgeholfen mag dabei haben, dass das Komitee anscheinend nie Fehlentscheidungen getroffen hat, die für ein Zentrum wirklich existenzbedrohend geworden wären.
Bei der ursprünglichen Auswahl der zu fördernden Zentren gab es keine Vorgaben zur fachlichen Orientierung. Umso erfreulicher ist es, dass nach meinem Dafürhalten die Gesamtheit der COMET-Zentren die Schwerpunkte der österreichischen Wirtschaft und deren Innovationsbedarf gegenwärtig recht gut abdeckt. Bemerkenswert und nach meiner Meinung langfristig klug ist, dass ausländische Unternehmen die gleichen Rechte und Pflichten in den Zentren haben wie inländische. Der Innovationsbedarf der Wirtschaft ist, wie aktuelle Entwicklungen im Energie-, Umwelt- oder gar IT-Bereich zeigen, keine statische Größe. Auch deshalb halte ich es für richtig, dass die COMET-Zentren eine begrenzte Laufzeit haben. Es ist zwar klar, dass die daraus resultierenden Unsicherheiten den Zentren und ihren Mitarbeitern Sorgen bereiten, aber ebenso unverkennbar ist, dass hieraus auch große kreative Energien bezüglich der Zukunftssicherung erwachsen. Für die Breite der Handlungsoptionen ist dabei die privatwirtschaftliche Rechtsform der Zentren hilfreich.
Insgesamt sind die COMET-Zentren also in verschiedener Hinsicht vorbildlich in der Organisation der F&E-Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, und ich glaube, dass die Evaluierungen dazu beitragen konnten, die Zentren in ihren Entwicklungen zu unterstützen.