"Neue Pflanzenzüchtungen und Herausforderungen für die Kontrolle"
Seit der Mensch vor 12.000 Jahren begonnen hat, Pflanzen zur Nahrungsproduktion anzubauen, hat er stets ein Ziel verfolgt: höhere Erträge, um immer wieder auftretenden Hungersnöten zu begegnen. Um sein Ziel zu erreichen, hat er Pflanzen selektiert und miteinander gekreuzt, um bestimmte erwünschte Effekte zu erzielen. Diese Pflanzenzüchtung verlief über Jahrtausende mehr oder weniger gleich. Eine Umwälzung brachten erst die vergangen Jahrzehnte mit der „Grünen Gentechnik“ – molekularbiologische Methoden erlaubten es, Gene unter Umgehung des Erbgangs direkt zu übertragen, zuerst über die Artgrenzen hinaus (transgen), in jüngerer Zeit auch innerhalb der Arten (cisgen).
Die Europäische Gesundheits- und Verbraucherschutzbehörde DG SANCO hat bei der gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission (Joint Research Center, JRC) eine Studie zu biotechnologischen Züchtungsverfahren der nächsten Generation, sozusagen „Gentech light“, in Auftrag gegeben, um den Entwicklungsstand und die möglichen ökonomischen Auswirkungen der neuen Züchtungsmethoden zu untersuchen. Neue Methoden in der Pflanzenzüchtung können einen Beitrag leisten, um auch zukünftig die wachsende Weltbevölkerung ernähren und Kulturpflanzen an den absehbaren globalen Klimawandel anpassen zu können. Die Pflanzenzüchtung, so die Hoffnung, kann durch die neuen Methoden deutlich beschleunigt werden. Ob die damit hergestellten Pflanzen als gentechnisch veränderte Organismen einzustufen sind, ist allerdings noch offen.
Für transgene Pflanzen gelten in der EU besondere gesetzliche Vorschriften: Ihre Freisetzung in die Umwelt und eine kommerzielle Nutzung ist nur erlaubt, wenn in aufwändigen Zulassungsverfahren belegt werden kann, dass dies ohne Risiken für Menschen, Tiere und Umwelt möglich ist. Das Verfahren der Cisgenetik wirft nun wieder neue Fragen auf. Im Kern geht es darum, ob Pflanzen, die aus der Anwendung dieser neuen Züchtungstechniken hervorgehen, als „gentechnisch veränderter Organismus" (GVO) gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu definieren sind. Denn die Einstufung der Pflanzen als GV bzw. nicht-GV ist die entscheidende Frage im Hinblick auf die praktischen Auswirkungen der Anwendung der neuen Techniken in der Pflanzenzüchtung. Der Status der Pflanzen bestimmt die Markteinführung, die Risikobewertung, den Nachweis und die Rückverfolgbarkeit - einige der Kontrollaufgaben der AGES.
Derzeit befinden sich in Europa noch keine Produkte auf dem Markt, die durch die Anwendung von Techniken wie Cisgenetik, Oligonukleotid-gerichtete Mutagenese (ODM), Zink-Finger-Nukleasen (ZFN) und Agroinfiltration entwickelt wurden. Daher haben wir seitens der AGES im Auftrag des Gesundheitsministeriums in der Studie „Cisgenesis - A report on the practical consequences of the application of novel techniques in plant breeding“ die zukünftigen Entwicklungen und daraus resultierende praktische Konsequenzen der Entscheidung der Gesetzgeber auf europäischer Ebene, wie diese Pflanzen zu bewerten sind, aufgezeigt. Probleme bei der praktischen Umsetzung der Einführung dieser molekularbiologischen Pflanzenzüchtung reichen über die Sortenzulassung bis hin zum Nachweis im Labor. Letzterer ist aus technisch-analytischen wie ökonomischen Gründen ohne Kennzeichnung, welche Veränderung herbeigeführt wurde, schwer möglich.
Die Unterscheidung, ob diese auf natürlichem oder künstlichem Wege herbeigeführt wurde, kann nicht oder nur mit enormen finanziellem Aufwand erbracht werden. Eine standardisierte Screening-Methode wäre in der Kontrolle nicht umsetzbar. Es ist möglich, dass sich die erzeugten Pflanzen auf molekularer Ebene und in ihren Merkmalen (z.B. Inhaltsstoffe, Resistenzen, Blühbiologie) nicht oder kaum von traditionell gezüchteten unterscheiden. Auch die Quantifizierung, die eine Voraussetzung für die Kennzeichnung nach den derzeit gültigen Vorschriften ist, kann im Einzelfall schwierig sein. Daher kann aus Sicht der AGES eine Rückverfolgbarkeit nur auf einer lückenlosen Dokumentation beruhen – der Einsatz einer bestimmten Technik muss aufgezeigt und nachfolgend ausgewiesen werden. Wissenschaftlich noch ungeklärt bleibt die Frage, ob die gezielten Veränderungen auch zu unerwünschten Effekten (z.B.: unerwünschte Proteine, Allergene) führen.
Die Sicherung einer nachhaltigen, ökologisch verträglichen Landbewirtschaftung und damit des Ertrages auf Österreichs Feldern unter dem Aspekt der Gesundheit für Mensch, Tier und Pflanze ist eine der zentralen Aufgaben der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, der AGES. In Österreich ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verboten. Weltweit hingegen steigen die Anbauflächen jährlich. Die AGES führt daher in Lebens- und Futtermitteln sowie Saatgut (siehe Saatgut-Monitoring, Futtermittel-Bericht, Lebensmittelsicherheitsbericht) Monitorings durch und erarbeitet darüber hinaus im Auftrag des Gesundheitsministeriums (BMG) und des Lebensministeriums (BMLFUW) fachliche Stellungnahmen zu Saatgut-, Pflanzenbau- und Analytik-Fragen sowie Risiken für Gesundheit, Umwelt, Tierernährung, Biodiversität und Mensch.
Auf nationaler Ebene beraten wir die beiden Ministerien fachlich, arbeiten an Forschungsprogrammen mit und bringen die Expertise der „Task Force GMO“ für parlamentarische Anfragen und in die Codex-Kommission des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus, ÖLMB) ein. Außerdem tragen die AGES-ExpertInnen zur Qualitätsverbesserung bei Anträgen auf Zulassung von GV-Sorten bei. Dazu überprüfen wir die Qualität der Zulassungsdossiers, geben wissenschaftliche Risikobewertungen gegenüber der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA ab und arbeiten so an der Sicherheit auf europäischer Ebene.
Die AGES veröffentlicht wissenschaftliche Argumente im Bereich der Grünen Gentechnik. Daraus resultieren u.a. die hier besprochene Cisgenetik-Studie sowie Gentransferstudien zu Mais und eine „Machbarkeitsstudie“ zur Möglichkeit einer Umstellung auf „gentechnikfreie“ Futtermittel. Das Ergebnis: Grundsätzlich wäre eine Umstellung möglich, sie verursacht jedoch höhere Kosten und setzt nicht zuletzt die Bereitschaft der KonsumentInnen voraus, mehr Geld für Lebensmittel auszugeben.
In Österreich ist es jedenfalls durch umfangreiche Überwachung und Kontrolle gelungen, garantiert gentechnikfreies Saatgut anzubieten. Diese Überwachung ist eine der Hauptaufgaben des Instituts für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen im AGES-Geschäftsfeld Ernährungssicherung. Dieser Erfolg zeigt, wie gut abgestimmt das Zusammenspiel aller in der Saatgutproduktion beteiligten Personen und Institutionen funktioniert. So konnte beispielsweise die gentechnikfreie Maissaatgutproduktion in Österreich gesteigert werden und findet weltweit Abnehmer.
Links:
• Cisgenetik-Studie der AGES: http://go.apa.at/SZlv0TP7
• Weitere Projekte und Studien: http://go.apa.at/82FHxEX6
• Stellungnahmen und Bewertungen: http://www.ages.at/ages/ernaehrungssicherheit/gvo/
• JRC-Report (Joint Research Center): http://ipts.jrc.ec.europa.eu/publications/pub.cfm?id=4100 und http://ipts.jrc.ec.europa.eu/publications/pub.cfm?id=4679